Der zunehmende unternehmerische Wille,
Gleichzeitig soll mit der Richtlinie dem sog. „Blackbox“-Effekt begegnet werden: Dieser ergibt sich daraus, dass der mittels
Um ihrer Zwecksetzung gerecht zu werden, dreht sich die Richtlinie in materiell-rechtlicher Hinsicht im Wesentlichen um zwei Kernaspekte: Zum einen befasst sich Art. 3
Die KI -Haftungsrichtlinie soll insbesondere die Geltend-machung deliktischer Ansprüche erleichtern
Die
Da der EuGH den Begriff des Schutzgesetzes im europarechtlichen Kontext weit verstanden wissen will, ist davon auszugehen, dass daneben auch § 823 Abs. 2 BGB
i. V. m. der Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für
Keine Anwendung findet die Richtlinie indes im Rahmen der vertraglichen Haftung sowie in strafrechtlichen Fragen. Für die Arbeitswelt durch die umfassende Möglichkeit des Einsatzes von
Begrifflich nimmt die Richtlinie Bezug auf die
Offenlegung von Beweismitteln
Der in Art. 3
Da Arbeitgeber beim Einsatz von Hochrisiko-
Um einen Schutz davor zu gewährleisten, dass mit der Offenlegung der Beweismittel keine sensiblen Daten und Geschäftsinformationen an die Öffentlichkeit gelangen, beschränkt Art. 3
Art. 3 Abs. 5
Widerlegbare Kausalitätsvermutung
Wegen des praktisch schwierigen Nachweises eines Kausalzusammenhangs zwischen der Nichteinhaltung der Sorgfaltspflichten (insbesondere aus der
Während sich Art. 3
Bezogen auf die deutsche Deliktshaftung wird weder die haftungsbegründende noch die haftungsausfüllende Kausalität als solche vermutet, sondern mit der Verbindung zwischen der Sorgfaltspflichtverletzung des Anbieters oder Betreibers und dem
Nach Erwägungsgrund 22 muss der unmittelbare Zweck der Sorgfaltspflicht die Verhütung des eingetretenen Schadens sein. Arbeitgeber müssen also nicht bereits bei jeder Verletzung etwaiger Sorgfaltspflichten eine durch die Kausalitätsvermutung ausgelöste Haftung befürchten – beispielsweise, wenn vergessen wurde, die erforderlichen Unterlagen bei den zuständigen Behörden einzureichen.
Entwurf für eine KI -Haftungsrichtlinie: Welche Maßnahmen Arbeitgeber jetzt schon ergreifen sollten
Die sich aus der
Insbesondere Unternehmen, die mit Hochrisiko-
Bis die
* Gemeint sind Beschäftigte jeder Geschlechtsidentität. Lediglich der leichteren Lesbarkeit halber wird künftig bei allen Bezeichnungen nur noch die grammatikalisch männliche Form verwendet.
Dieser Beitrag wurde zuerst auf dem CMS-Blog veröffentlicht.