Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gibt unzulässige Fragen vor, die im Bewerbungsgespräch nicht gestellt werden dürfen. Diese zielen auf persönliche Informationen ab, die für die Beurteilung der beruflichen Qualifikation irrelevant sind. Unerlaubte Fragen gibt es in unterschiedlichen Bereichen, die die Privatsphäre der Bewerber berühren. Es sind insbesondere Fragen der ethnischen Herkunft, der politischen Überzeugung oder der Gewerkschaftszugehörigkeit, die ein Personaler nicht stellen darf.
In diesem Beitrag haben wir einige Beispiele unzulässiger Fragen aus 4 Bereichen für Sie zusammengefasst. Auch hier gibt es Ausnahmen, wenn etwa die Art des Jobs bestimmte persönliche Merkmale als qualifikationsrelevant erscheinen lässt.
1. Privatleben und Familienstand
Beispiele: „Sind Sie verheiratet?“, „Haben Sie Kinder?“
Ebensowenig sind Fragen zu Schwangerschaften oder der sexuellen Orientierung erlaubt, sie verstoßen grundsätzlich gegen die Vorgaben des AGG.
Ausnahme: Wenn die Frage nach Kindern im direkten Zusammenhang mit der zu besetzenden Stelle steht, etwa bei einer Position, die häufige Dienstreisen erfordert und eine Kinderbetreuung problematisch sein könnte, können indirekt gestellte Fragen zulässig sein.
2. Religion und Weltanschauung
Beispiele: „Welcher Religion gehören Sie an?“, „Gehören Sie einer bestimmten Glaubensgemeinschaft an?“
Ausnahme: Bei bestimmten konfessionellen Arbeitgebern, wie etwa einem katholischen Kindergarten, kann die Religionszugehörigkeit relevant und eine legitime Anforderung sein.
3. Politische Einstellung
Beispiel: „Welche politische Partei unterstützen Sie?“
Ausnahme: Sie bewerben sich um eine Stelle bei einer bestimmten Partei. Hier kann unter Umständen sogar ein Parteibuch erforderlich sein.
4. Gesundheitszustand
Beispiele: „Sind Sie gesund?“, „Haben Sie irgendwelche chronischen Krankheiten?“
Ausnahme: Wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung die direkte Arbeitsfähigkeit betrifft (z.B. Sehstärke für einen Piloten), kann eine solche Frage zulässig sein. Bei bestimmten Berufen, die physische oder psychische Anforderungen haben, die direkt mit der Arbeitsausführung verbunden sind, können gesundheitliche Fragen ebenfalls relevant sein.
Die verschiedenen Reaktionsmöglichkeiten auf unzulässige Fragen
1. Direktes Ansprechen:
Wurde Ihnen eine unzulässige Frage gestellt, könnten Sie den Punkt auch direkt ansprechen. Eine höfliche, aber bestimmte Antwort könnte sein: „Ich denke, diese Information ist für die Stelle nicht relevant und ich würde lieber über meine Qualifikationen sprechen.“
2. Lügen:
Rechtlich ist es zulässig, auf unzulässige Fragen mit einer unwahren Antwort zu reagieren. Dies ist vor allem dann gerechtfertigt, wenn die Frage eindeutig gegen die Antidiskriminierungsgesetze verstößt. Werden Sie als Bewerberin beispielsweise gefragt, ob Sie schwanger sind, dürfen Sie lügen. Ob sich eine Lüge an dieser Stelle jedoch lohnt, bleibt fraglich. Der Arbeitgeber könnte Ihnen ein Verschweigen übel nehmen, weil er von arglistiger Täuschung ausgeht.
3. Gegenfragen stellen
Eine weitere mögliche Reaktion wäre es, den Zweck der Frage zu hinterfragen: „Können Sie mir bitte erläutern, wie diese Frage mit meinen beruflichen Fähigkeiten oder der ausgeschriebenen Position in Zusammenhang steht?“ Das erfordert jedoch Entschlossenheit, denn damit bringen Sie Ihren Gesprächspartner in eine für ihn peinliche Situation, weil er nun Ihre Frage beantworten muss.
4. Das Gespräch beenden
Wenn die Fragen unangenehm oder unangemessen werden, haben Sie als Bewerber selbstverständlich jederzeit das Recht, zu handeln und einen Schlussstrich unter das Interview zu ziehen. Ein Satz wie „Ich denke, ich bin nicht die richtige Person für diese Position“ kann helfen, das Gespräch höflich zu beenden.
Fazit:
Es ist wichtig, sich der eigenen Rechte im Vorstellungsgespräch bewusst zu sein und zu wissen, wie man auf unzulässige Fragen reagieren kann. Ein professionelles und selbstbewusstes Auftreten kann helfen, die Integrität zu wahren und gleichzeitig die Chancen auf eine erfolgreiche Bewerbung zu erhöhen – möglicherweise auch bei einem anderen Arbeitgeber, der besser zu Ihnen passt.
Mit über 35 Jahren Personaldienstleistungs-Expertise sind wir Ihr Partner, wenn es darum geht, Ihre neue Karriere erfolgreich zu starten.