13. Arbeitsrechtstag München

08:00 - 08:50 UHR
Registrierung und Frühstück
09:00 - 10:15 UHR
Umgang mit schwierigen Mitarbeitern: Performance-Management und Trennungsgespräche vorbereiten und rechtssicher durchführen
Der Umgang mit schwierigen Mitarbeitern sorgt in vielen Unternehmen für Konflikte zwischen Führungskräften, Personalabteilung und Betriebsräten.Wenn leistungsschwache Mitarbeiter oder Mitarbeiter, die rechtlich besonders gegen Kündigungen geschützt sind, die Zusammenarbeit verweigern und eine Verbesserung nicht erreicht werden kann, entsteht beim Arbeitgeber nicht selten der Trennungswunsch.Rechtsanwalt Dr. Christian Bitsch stellt praxisnah die Fallstricke und Lösungen in der Vorbereitung und dem Umgang mit solchen Konfliktsituationen dar. Anhand konkreter Beispiele wird die Möglichkeit von Performance-Management-Programmen besprochen sowie die erfolgreiche Vorbereitung und Umsetzung von Trennungsgesprächen dargestellt.

Dr. Christian Bitsch

Rechtsanwalt - BLUEDEX PartG mbB

ist Rechtsanwalt und Partner in der auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei BLUEDEX PartG mbB.Er berät und vertritt Großkonzerne, Mittelstand und öffentliche Hand in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Er ist insbesondere spezialisiert auf betriebsverfassungs- und mitbestimmungsrechtliche Fragestellungen, das Dienstvertragsrecht von Organmitgliedern und das Konzernarbeitsrecht. Darüber hinaus verfügt er über eine umfassende Expertise in Restrukturierungs- und Post-Transaktionsprojekten.

10:15 - 10:30 UHR
Kaffee- und Teepause
10:30 - 11:45 UHR
Außerdienstliches Verhalten - ein Kündigungsgrund?
Genesungsfeindliches Verhalten, unbedachte Äußerungen in Chatgruppen oder übermäßiges Feiern mit Folgen für die Arbeitsleistung –Arbeitgeber erfahren über die Sozialen Medien immer wieder von außerdienstlichem Verhalten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welches oftmals zu arbeitsrechtlichen Streitigkeiten führt.Doch wann liegt überhaupt ein arbeitsrechtlich relevanter Pflichtverstoß vor? Wie ist die Grenzziehung von Arbeit und Freizeit? Und wie kann der Arbeitgeber darauf rechtlich reagieren?Aurel Waldenfels, Richter am Arbeitsgericht Augsburg, wird diese Problematik mit Fällen aus seiner eigenen Gerichtspraxis beleuchten und auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Thematik eingehen.

Aurel Waldenfels

Richter am Arbeitsgericht Augsburg

ist Arbeitsrichter am Arbeitsgericht Augsburg (ständiger Vertreter des Direktors). Nach seinen beiden juristischen Examina trat er in den Staatsdienst ein und war unter anderem anderthalb Jahre stellvertretender Pressesprecher im Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. Seine Richterlaufbahn begann er im Jahr 2002 am Arbeitsgericht Nürnberg und wechselte im Jahr 2005 an das Arbeitsgericht München. In den Jahren 2011 bis 2012 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt tätig und dabei jeweils ein Jahr dem 2. und 10. Senat zugeordnet. Seit 2013 war er wieder am Arbeitsgericht München tätig und wurde von April bis Juli 2016 an das Landesarbeitsgericht München abgeordnet. Seit Anfang Mai 2017 ist er nun ständiger Vertreter des Direktors des Arbeitsgerichts Augsburg.

11:45 - 12:00 UHR
Kaffee- und Teepause
12:00 - 13:15 UHR
Abmahnung - Gründe, Fristen und Beispiele aus dem Arbeitsalltag
Das Wirtschaftslexikon definiert arbeitsrechtliche Abmahnungen als "förmlicher Ausdruck der Missbilligung wegen Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten durch den Arbeitgeber, verbunden mit dem Hinweis auf arbeitsrechtliche Konsequenzen, insbesondere Kündigung im Wiederholungsfall“. Was sich genau dahinter verbirgt, verrät Ihnen unser Referent. In seinem Vortrag beleuchtet er anhand aktueller BAG Rechtsprechung alles, was man zur Abmahnung wissen sollte. Gründe, Fristen und Beispiele sowie Forminformationen werden praxisnah dargestellt.

Daniel Obst

Richter am Arbeitsgericht Mannheim-Heidelberg

ist Richter am Arbeitsgericht Mannheim-Heidelberg und war zuvor im Justizministerium Baden-Württemberg als Beauftragter für den Bund tätig.Des Weiteren arbeitet er als Richter am Kirchengericht für kollektives Arbeitsrecht in Stuttgart. Daniel Obst ist Mitglied im Bund Deutscher Arbeitsrichter, dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband und im Vorstand der Kanadisch-Deutschen Juristenvereinigung. Er ist außerdem Lehrbeauftragter für arbeitsrechtliche Fragen an der Universität Heidelberg sowie an der dualen Hochschule Baden-Württemberg.

13:15 - 14:00 UHR
Mittagspause
14:00 - 15:15 UHR
Digitalisierung im Unternehmen
Fast alle Unternehmen nutzen Software für das Human Capital Management („HCM“), um zentrale – oder gar alle – Personalprozesse vom Bewerbermanagement bis zum Austrittsgespräch, technisch zu unterstützen, zu vereinheitlichen und zu beschleunigen. Belegschaft und Betriebsräte teilen die Begeisterung der Unternehmen für HCM oft nur bedingt, was in der Praxis zu Schwierigkeiten im Einführungsprozess und in der anschließenden Verwendung führt. Insofern gilt es zu überlegen, wie diese Hürden überwunden und kollektive Mitbestimmung sowie individualverträgliche Umsetzung rechtskonform, praxisgerecht und erfolgreich umgesetzt werden können. In dem Vortrag gehen wir auf die folgenden Themen näher ein:
  • Rechtliche Aspekte bei der Einführung und Verwendung von Collaboration Plattformen (Workday, G-Suite, MS 365 etc.)
  • Herausforderung arbeitsrechtlicher Datenschutz
  • Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
  • Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten
  • Best Practice: Digitalisierungsprojekte

Prof. Dr. Barbara Reinhard

Fachanwältin für Arbeitsrecht - KLIEMT. Arbeitsrecht

ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und gehört als Partnerin von KLIEMT. Arbeitsrecht zu den renommiertesten Experten im Arbeitsrecht. Zurzeit vertritt die Fachanwältin in- und ausländische Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts mit einem Schwerpunkt im kollektiven Recht. Zuvor war sie als Arbeitsrichterin an verschiedenen Arbeitsgerichten sowie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesarbeitsgericht und Bundesministerium für Arbeit und Soziales tätig. Sie ist Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der AG Arbeitsrecht des DAV, Mitautorin des Erfurter Kommentars und hält regelmäßig Vorträge zu arbeitsrechtlichen Themen.

15:15 - 15:30 UHR
Kaffee- und Teepause
15:30 - 16:45 UHR
Aktuelles Arbeitsrecht 2024
Neuerungen, Gesetzesänderungen und Gerichtsurteile im Arbeitsrecht haben enorme Auswirkung auf die unternehmerische Praxis in Deutschland.Im Rahmen des Vortrags wird unser Experte Klaus Kuka die folgenden aktuellen Themen besprechen:
  • Kündigungsrelevanz von außerdienstlichem Verhalten
  • Verwertungsverbote in Betriebsvereinbarung zum Datenschutz
  • Neues zur Entgeltfortzahlung-Darlegungslast bei Fortsetzungserkrankungen/Erschütterungen des Beweiswertes von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
  • Neues zum Annahmeverzug/Anrechnung anderweitigen Verdienstes bzw. böswilligen Unterlassen anderweitigen Erwerbs
  • Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen
  • Teilkündbarkeit von Homeoffice Vereinbarungen
  • Sozialauswahl und Rentennähe bei der betriebsbedingten Kündigung

Klaus Kuka

Fachanwalt für Arbeitsrecht - Kuka Rechtsanwälte

ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator. Er ist in seiner betrieblichen Praxis ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Klaus Kuka gehört zu den bekanntesten Referenten und führenden Arbeitsrechtlern in Deutschland. Er vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowohl in außergerichtlichen wie in gerichtlichen Angelegenheiten. Außerdem begleitet er die Betriebsparteien im Rahmen von Umstrukturierungsprozessen. Seit vielen Jahren ist er als Vortragsreferent erfolgreich tätig.

Ansprechpartner

Lena
Markus

Teamleiterin Customer Engagement & Loyalty

Weitere Informationen

Teilnahmegebühr

379,00 € zzgl. MwSt. (451,01 € inkl. MwSt)
inkl. Verpflegung 
279,00 € zzgl. MwSt. (332,01 € inkl. MwSt)
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Anmeldung

Für eine Teilnahme melden Sie sich bitte über unser Online-Formular an. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

Anmeldeschluss

13.09.2024

Teilnahmebedingung

Umbuchungen von einer von Amadeus FiRe angebotenen Veranstaltung auf eine andere sind grundsätzlich bis 7 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn möglich. Bitte beachten Sie, dass wir innerhalb eines Kalenderjahres nur zwei Umbuchungen pro Teilnehmer berücksichtigen können. Darüber hinausgehende Umbuchungsanfragen können leider nicht berücksichtigt werden.Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen und ist bis einschließlich 14.09.2024 kostenfrei möglich. Danach bzw. bei Nichterscheinen fällt die gesamte Tagungsgebühr an. Selbstverständlich akzeptieren wir ohne Zusatzkosten einen Ersatzteilnehmer.

Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, das Seminar bis fünf Werktage vorher abzusagen. Etwaig vom Teilnehmer bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren werden dem Teilnehmer dann zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche für den Teilnehmer bestehen nicht.

Rechtlicher Hinweis

Bitte beachten Sie, dass diese Einladung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch Ihren Dienstherrn/Arbeitgeber ausgesprochen wird. Sollten die in Ihrem Hause geltenden Regularien eine Genehmigung erfordern, bitten wir Sie diese rechtzeitig einzuholen.

Sie erhalten zu allen Themen umfassendes Informationsmaterial und eine Teilnahmebescheinigung nach §15 FAO über 6 Zeitstunden.

Während unserer Veranstaltungen machen wir regelmäßig Fotos, die wir teilweise auf unserer Homepage, in Newslettern, in Unternehmensbroschüren, Presseerzeugnissen o.Ä. veröffentlichen. Sollten Sie nicht wünschen, dass von Ihrer Person Fotos aufgenommen werden, geben Sie bitte dem Fotografen/der Fotografin einen entsprechenden Hinweis. Solange uns kein gegenteiliger Hinweis Ihrerseits vorliegt, gehen wir davon aus, dass Sie sich für die Dauer der Veranstaltung mit der Herstellung von Fotos oder Filmaufzeichnungen Ihrer Person einverstanden erklären. Das Einverständnis erstreckt sich dann auch auf die Abbildung und Vervielfältigung in der Presse, im Fernsehen, in Printmedien und im Internet für die Zwecke von Information und Werbung.

19. September 2024 - 8:00 UHR

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13. Arbeitsrechtstag München

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  • Albert-Rosshaupter-Straße 45
  • 81369 München
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