12. Arbeitsrechtstag Köln
13. Oktober 2026 - 08:00 UHR
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12. Arbeitsrechtstag Köln
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- 50667 Köln
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09:15 - 10:30 UHR
KI in der Arbeitswelt - Update
Künstliche Intelligenz revolutioniert die Arbeitswelt – schneller und umfassender, als viele erwarten. Was gestern noch manuell erledigt wurde, läuft heute automatisiert. Was früher menschliche Entscheidungen erforderte, analysiert und bewertet nun eine Maschine. Doch während Unternehmen von Effizienzgewinnen und neuen Möglichkeiten profitieren, wachsen mit der Einführung von KI-Lösungen zugleich auch die rechtlichen Herausforderungen:
- Wie können Arbeitgeber und Arbeitnehmer KI sinnvoll nutzen, ohne in aktuelle rechtliche Fallstricke zu geraten?
- Welche Risiken bergen automatisierte Entscheidungsprozesse, etwa im Recruiting oder in der Personalverwaltung?
- Und was passiert, wenn Algorithmen unbewusst diskriminieren oder Unternehmen für KI-generierte Aussagen rechtlich einstehen müssen?
Dieser Vortrag liefert die Antworten. Unser Referent zeigt anhand praxisnaher Beispiele, wie KI bereits heute die Arbeitswelt verändert – und worauf es ankommt, um ihre Potenziale sicher und rechtssicher auszuschöpfen. Er beleuchtet Chancen und Risiken gleichermaßen und vermittelt wertvolle Einblicke für alle, die den digitalen Wandel nicht nur verstehen, sondern aktiv für sich nutzen möchten.
Dr. Christian Bitsch
Rechtsanwalt - BLUEDEX PartG mbB
ist Rechtsanwalt und Partner in der auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei BLUEDEX PartG mbB.Er berät und vertritt Großkonzerne, Mittelstand und öffentliche Hand in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Er ist insbesondere spezialisiert auf betriebsverfassungs- und mitbestimmungsrechtliche Fragestellungen, das Dienstvertragsrecht von Organmitgliedern und das Konzernarbeitsrecht. Darüber hinaus verfügt er über eine umfassende Expertise in Restrukturierungs- und Post-Transaktionsprojekten.
10:30 - 10:45 UHR
Kaffee- und Teepause
10:45 - 12:00 UHR
Aktuelles Arbeitsrecht 2026
Aktuelle Änderungen, neue Vorschriften und richtungsweisende Gerichtsurteile prägen das Arbeitsrecht und damit auch die Praxis in den Unternehmen. In seinem Vortrag gibt unser Experte Klaus Kuka einen Überblick über die wichtigsten Themen im Jahr 2026:
- Probleme bei der Kündigung innerhalb der ersten sechs Monate des Beschäftigungsverhältnisses
- Neue Rechtsprechung zur Erschütterung des Beweiswertes einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Praxisrelevante neue Rechtsprechung zur Verwertung von Resturlaubsansprüchen in Beendigungsvereinbarung
- Das Auflösen von Arbeitsverhältnissen nach verlorenem Kündigungsschutzprozess
- Neues zur Änderungskündigung
- Praxisrelevante neue Rechtsprechung zur Karenzentschädigung bei Wettbewerbsverboten
Klaus Kuka
Fachanwalt für Arbeitsrecht - Kuka Rechtsanwälte
Klaus Kuka ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator. Er ist in seiner betrieblichen Praxis ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Klaus Kuka gehört zu den bekanntesten Referenten und führenden Arbeitsrechtlern in Deutschland. Er vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowohl in außergerichtlichen wie in gerichtlichen Angelegenheiten. Außerdem begleitet er die Betriebsparteien im Rahmen von Umstrukturierungsprozessen. Seit vielen Jahren ist er als Vortragsreferent erfolgreich tätig.
12:00 - 12:45 UHR
Mittagspause
12:45 - 14:00 UHR
Arbeitszeugnis 2026: Relikt vergangener Zeiten oder weiterhin unverzichtbar?
Das Arbeitszeugnis ist im Personalwesen eine Urkunde, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Schrift- oder (seit einem Jahr) in Textform auszustellen hat. Einige Personaler sind der Auffassung, dass das Beendigungszeugnis nicht mehr die Strahlkraft hat, wie noch vor 20 Jahren. Die Mehrheit sieht aber im Zeugnis nach wie vor ein wichtiges Dokument bei der Beendigung bzw. der Neueinstellung.
Unser Referent Daniel Obst gibt einen aktuellen Überblick über die wichtigsten BAG- und LAG-Entscheidungen zu der Thematik und beleuchtet die Neuerungen seit dem 4. Bürokratieentlastungsgesetz.
Daniel Obst
Richter am Arbeitsgericht Mannheim-Heidelberg
ist Richter am Arbeitsgericht Mannheim-Heidelberg und war zuvor im Justizministerium Baden-Württemberg als Beauftragter für den Bund tätig.Des Weiteren arbeitet er als Richter am Kirchengericht für kollektives Arbeitsrecht in Stuttgart. Daniel Obst ist Mitglied im Bund Deutscher Arbeitsrichter, dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband und im Vorstand der Kanadisch-Deutschen Juristenvereinigung. Er ist außerdem Lehrbeauftragter für arbeitsrechtliche Fragen an der Universität Heidelberg sowie an der dualen Hochschule Baden-Württemberg.
14:00 - 14:15 UHR
Kaffee- und Teepause
14:15 - 15:30 UHR
Vergütung im Arbeitsverhältnis - Gestaltungsmöglichkeiten und -grenzen
Über kaum ein Thema wird im Arbeitsrecht so häufig gestritten wie über die ordnungsgemäße Vergütung. Daher sind die Leitplanken zu Boni, Überstunden und Gleichbehandlungsgrundsatz ständig in Bewegung. Auch der Gesetzgeber stellt immer strengere Spielregeln auf, sofern Entgeltgleichheit- und Entgelttransparenz betroffen sind.Unsere Referentin führt Sie durch wesentliche Neuerungen, stellt praxisnahe Gestaltungsmöglichkeiten dar und wirft mit Ihnen einen Blick auf die Schnittstellen zur Mitbestimmung. So können Stolperfallen schon bei der Vertragsgestaltung vermieden werden!
Prof. Dr. Barbara Reinhard
Fachanwältin für Arbeitsrecht - KLIEMT. Arbeitsrecht
Prof. Dr. Barbara Reinhard ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und gehört als Partnerin von KLIEMT. Arbeitsrecht zu den renommiertesten Experten im Arbeitsrecht. Zurzeit vertritt die Fachanwältin in- und ausländische Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts mit einem Schwerpunkt im kollektiven Recht. Zuvor war sie als Arbeitsrichterin an verschiedenen Arbeitsgerichten sowie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesarbeitsgericht und Bundesministerium für Arbeit und Soziales tätig. Sie ist Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der AG Arbeitsrecht des DAV, Mitautorin des Erfurter Kommentars und hält regelmäßig Vorträge zu arbeitsrechtlichen Themen.
15:30 - 15:45 UHR
Kaffee- und Teepause
15:45 - 17:00 UHR
Die wirksame (!) außerordentliche Arbeitgeberkündigung
„Kein Kündigungsschutzprozess ohne Abfindung.“ Diese Einschätzung hört man bisweilen von Arbeitgebern, wenn sie von ihren Erfahrungen bei Gericht sprechen. Oft sind sie bereit, eine Abfindung zu zahlen, um sich von dem Risiko eines langen Prozesses und eines etwaigen Annahmeverzugsrisikos „freizukaufen.“
Betrachtet man jedoch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte, dann gibt es sehr wohl Fälle der „Null-Toleranz“ und eine fristlose Arbeitgeberkündigung erweist sich als wirksam.
Arbeitszeitbetrug, sexuelle Belästigung, die Wegnahme von Eigentum des Arbeitgebers oder das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit – das sind nur einige Fälle aus der Praxis, die die Rechtsprechung immer wieder beschäftigen.
Unser Referent Aurel Waldenfels, Richter am Arbeitsgericht Augsburg, stellt Ihnen wichtige Fälle des BAG und der Instanzgerichte vor, und berichtet aus seinem eigenen Alltag am Arbeitsgericht.
Aurel Waldenfels
Richter am Arbeitsgericht Augsburg
Aurel Waldenfels ist Arbeitsrichter am Arbeitsgericht Augsburg (ständiger Vertreter des Direktors). Nach seinen beiden juristischen Examina trat er in den Staatsdienst ein und war unter anderem anderthalb Jahre stellvertretender Pressesprecher im Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. Seine Richterlaufbahn begann er im Jahr 2002 am Arbeitsgericht Nürnberg und wechselte im Jahr 2005 an das Arbeitsgericht München. In den Jahren 2011 bis 2012 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt tätig und dabei jeweils ein Jahr dem 2. und 10. Senat zugeordnet. Seit 2013 war er wieder am Arbeitsgericht München tätig und wurde von April bis Juli 2016 an das Landesarbeitsgericht München abgeordnet. Seit Anfang Mai 2017 ist er nun ständiger Vertreter des Direktors des Arbeitsgerichts Augsburg.
Ansprechpartner
Lena
Markus
Teamleiterin Customer Engagement & Loyalty
- events@amadeus-fire.de
- 069 96876-670
- Mo.-Fr. 8:30 - 18:00
Weitere Informationen
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Teilnahmegebühr
– 419,00 € zzgl. MwSt. (498,61 € inkl. MwSt)
inkl. Verpflegung
– 319,00 € zzgl. MwSt. (379,61 € inkl. MwSt)
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Für eine Teilnahme melden Sie sich bitte über unser Online-Formular an. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.
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Anmeldeschluss
08.10.2026
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Teilnahmebedingung
Umbuchungen von einer von Amadeus Fire angebotenen Veranstaltung auf eine andere sind grundsätzlich bis 7 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn möglich. Bitte beachten Sie, dass wir innerhalb eines Kalenderjahres nur zwei Umbuchungen pro Teilnehmer berücksichtigen können. Darüber hinausgehende Umbuchungsanfragen können leider nicht berücksichtigt werden. Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen und ist bis einschließlich 09.10.2026 kostenfrei möglich. Danach bzw. bei Nichterscheinen fällt die gesamte Tagungsgebühr an. Selbstverständlich akzeptieren wir ohne Zusatzkosten einen Ersatzteilnehmer. Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, das Seminar bis fünf Werktage vorher abzusagen. Etwaig vom Teilnehmer bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren werden dem Teilnehmer dann zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche für den Teilnehmer bestehen nicht.
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Rechtlicher Hinweis
Bitte beachten Sie, dass diese Einladung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch Ihren Dienstherrn/Arbeitgeber ausgesprochen wird. Sollten die in Ihrem Hause geltenden Regularien eine Genehmigung erfordern, bitten wir Sie diese rechtzeitig einzuholen.
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Sie erhalten zu allen Themen umfassendes Informationsmaterial und eine Teilnahmebescheinigung nach §15 FAO über 6 Zeitstunden. Während unserer Veranstaltungen machen wir regelmäßig Fotos, die wir teilweise auf unserer Homepage, in Newslettern, in Unternehmensbroschüren, Presseerzeugnissen o.Ä. veröffentlichen. Sollten Sie nicht wünschen, dass von Ihrer Person Fotos aufgenommen werden, geben Sie bitte dem Fotografen/der Fotografin einen entsprechenden Hinweis. Solange uns kein gegenteiliger Hinweis Ihrerseits vorliegt, gehen wir davon aus, dass Sie sich für die Dauer der Veranstaltung mit der Herstellung von Fotos oder Filmaufzeichnungen Ihrer Person einverstanden erklären. Das Einverständnis erstreckt sich dann auch auf die Abbildung und Vervielfältigung in der Presse, im Fernsehen, in Printmedien und im Internet für die Zwecke von Information und Werbung.
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