Vergütung im Arbeitsverhältnis - Ein Update aus Erfurt für die betriebliche Praxis
09:00 - 10:15 Uhr
Arbeit (Leistung) und Vergütung (Gegenleistung) sind die bestimmenden Faktoren im Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber strebt nach Flexibilität und leistungsorientierter Vergütung, der Arbeitnehmer besteht auf der möglichst beständigen und änderungsfesten Zahlung von Löhnen, Gehältern und Sondervergütungen. Der für alle Fragen der regelmäßigen Vergütung zuständige 5. Senat sowie der für Sondervergütungen zuständige 10. Senat des BAG haben die Leitplanken der Rechtsprechung aktuell neu justiert, ihre Kenntnis ist für die betriebliche Vergütungspraxis unabdingbar.
Unser Referent hat von 2009 bis 2014 als Mitglied des 10. Senats des BAG die Rechtsprechung zu Sondervergütungen mitentwickelt. In diesem Vortrag erläutert er die aktuelle Rechtsprechung des BAG zu Löhnen, Gehältern, Mehrarbeits- und Sondervergütungen und ihre Umsetzung in die Praxis.
Wilhelm Mestwerdt
ist seit Mitte Mai 2014 Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen und war zuvor Richter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Er begann seine juristische Karriere als Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit am Arbeitsgericht Nienburg, das ihn von 2001 bis 2003 als wissenschaftlichen Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht abordnete. Vor seiner derzeitigen Tätigkeit war er noch Direktor am Arbeitsgericht Nienburg und Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Niedersachsen.
Aktuelles Arbeitsrecht
10:30 - 11:45 Uhr
Vortragsbeschreibung folgt.
Klaus Kuka
ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator. Er ist in seiner betrieblichen Praxis ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Klaus Kuka gehört zu den bekanntesten Referenten und führenden Arbeitsrechtlern in Deutschland. Er vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowohl in außergerichtlichen wie in gerichtlichen Angelegenheiten. Außerdem begleitet er die Betriebsparteien im Rahmen von Umstrukturierungsprozessen. Seit vielen Jahren ist er als Vortragsreferent erfolgreich tätig. Weitere Informationen zu Herrn Kuka finden Sie hier.
Arbeitszeiterfassung - was ist Rechtslage und was kommt 2020?
12:00 - 13:15 Uhr
Am 14. Mai 2019 sorgte das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Arbeitszeiterfassung für Furore, weil es nun eine -neue- Aufzeichnungspflicht für Arbeitgeber vorsieht. Bundesminister Heil hat daraufhin eine sofortige Umsetzung in deutsches Recht zu Beginn 2020 angekündigt.
In diesem Vortrag wir unser Referent zunächst darstellen, wie die aktuelle Rechtslage in Sachen Arbeitszeiterfassung in der Bundesrepublik Deutschland u. a. gem. ArbZG und MiLoG aussieht. Schließlich wird er ausgehend vom Urteil des EuGH erläutern, welche Neuerungen in Planung sind und welche Auswirkungen diese auf die Praxis haben könnten.
Daniel Obst
ist Richter am Arbeitsgericht Mannheim und war zuvor im Justizministerium Baden-Württemberg als Beauftragter für den Bund tätig.
Des Weiteren arbeitet er als Richter am Kirchengericht für kollektives Arbeitsrecht in Stuttgart. Daniel Obst ist Mitglied im Bund Deutscher Arbeitsrichter, dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband und im Vorstand der Kanadisch-Deutschen Juristenvereinigung. Er ist außerdem Dozent für arbeitsrechtliche Fragen an der SRH Hochschule Heidelberg.
Auslandsentsendung
14:00 - 15:15 Uhr
Die zunehmende Internationalisierung bringt es mit sich, dass Unternehmen immer häufiger auf Entsendungen und damit auch auf die Beschäftigung internationaler Arbeitskräfte bauen. Zugleich suchen zahlreiche Branchen händeringend nach qualifizierten oder noch zu qualifizierenden in- oder ausländischen Mitarbeitern, um den täglichen betrieblichen Anforderungen gerecht werden zu können.
Beim Einsatz von Mitarbeitern im Ausland oder von ausländischen Mitarbeitern in Deutschland treten jedoch Besonderheiten auf, die Unternehmen und Personalverantwortliche immer wieder vor neue Herausforderungen stellen. Um folgenschwere Gestaltungsfehler zu vermeiden, müssen steuerliche Fragen ebenso sicher beurteilt werden wie solche aus der Sozialversicherung und dem Arbeitsrecht.
Unser Vortrag soll Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Aspekte bei der internationalen Tätigkeit von Mitarbeitern verschaffen. Sie erfahren, welche Rechtsvorschriften bei Entsendungen und Recruiting eingehalten werden müssen und wie Sie rechtssicher Ihren Fachkräftemangel decken können. Weiterhin stellen wir Anforderungen an eine gelungene betriebliche Eingliederung von ausländischen Mitarbeitern dar und berichten von ersten Erfahrungen.
Dr. Christian Bitsch
ist Rechtsanwalt und Partner in der auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei BLUEDEX PartG mbB.
Er berät und vertritt Großkonzerne, Mittelstand und öffentliche Hand in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Er ist insbesondere spezialisiert auf betriebsverfassungs- und mitbestimmungsrechtliche Fragestellungen, das Dienstvertragsrecht von Organmitgliedern und das Konzernarbeitsrecht. Darüber hinaus verfügt er über eine umfassende Expertise in Restrukturierungs- und Post-Transaktionsprojekten.
Wettbewerbsverbot - Herausforderungen, Grenzen und Praxistipps
15:30 - 16:45 Uhr
Der Arbeitnehmer ist seinem Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis zur Loyalität verpflichtet. Der Arbeitgeber kann daher von seinem Arbeitnehmer verlangen, dass er in einem bestehenden Arbeitsverhältnis Wettbewerb unterlässt. In diesem Zusammenhang ergeben sich vielfältige Probleme:
Auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellen sich vielfältige Fragen des Wettbewerbs. So können die Arbeitsvertragsparteien ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbaren. Für deren Wirksamkeit sind jedoch durch den Gesetzgeber Grenzen gesteckt. Wenn diese indes nicht eingehalten werden, gehen daraus Folgeprobleme hervor, so z. B. die Frage nach einem nur unverbindlichen oder nichtigen Wettbewerbsverbot.
Aurel Waldenfels, Richter am Arbeitsgericht Augsburg, beleuchtet dieses vielschichtige Thema und gibt dabei auch aus Richtersicht Praxistipps zur zulässigen Vertragsgestaltung und Fehlervermeidung.
Aurel Waldenfels
ist Arbeitsrichter am Arbeitsgericht Augsburg (ständiger Vertreter des Direktors). Nach seinen beiden juristischen Examina trat er in den Staatsdienst ein und war unter anderem anderthalb Jahre stellvertretender Pressesprecher im Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. Seine Richterlaufbahn begann er im Jahr 2002 am Arbeitsgericht Nürnberg und wechselte im Jahr 2005 an das Arbeitsgericht München. In den Jahren 2011 bis 2012 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt tätig und dabei jeweils ein Jahr dem 2. und 10. Senat zugeordnet. Seit 2013 war er wieder am Arbeitsgericht München tätig und wurde von April bis Juli 2016 an das Landesarbeitsgericht München abgeordnet. Seit Anfang Mai 2017 ist er nun ständiger Vertreter des Direktors des Arbeitsgerichts Augsburg.
Termin: | Dienstag, 11.02.2020 Zum Kalender hinzufügen! |
Location: | Designhotel + Congress Centrum Wienecke XI. |
Anfahrt: | Eine Anfahrtsbeschreibung finden Sie hier. |
Parken: | Es stehen kostenpflichtige Parkmöglichkeiten am Hotel zur Verfügung. |
Empfang: | ab 08:00 Uhr inkl. Frühstück |
Vorträge: | 09:00 Uhr - 16:45 Uhr |
Teilnahmegebühr: | - 449,00 € zzgl. MwSt. (534,31 € inkl. MwSt) |
Anmeldung: | Für eine Teilnahme melden Sie sich bitte über unser Online-Formular an. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist. |
Anmeldeschluss: | Montag, 03.02.2020 |
Teilnahmebedingung: | Umbuchungen von einer von Amadeus FiRe angebotenen Veranstaltung auf eine andere sind grundsätzlich bis 7 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn möglich. Bitte beachten Sie, dass wir innerhalb eines Kalenderjahres nur zwei Umbuchungen pro Teilnehmer berücksichtigen können. Darüber hinausgehende Umbuchungsanfragen können leider nicht berücksichtigt werden.Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen und ist bis einschließlich 04.02.2020 kostenfrei möglich. Danach bzw. bei Nichterscheinen fällt die gesamte Tagungsgebühr an. Selbstverständlich akzeptieren wir ohne Zusatzkosten einen Ersatzteilnehmer. |
Rechtlicher Hinweis: | Bitte beachten Sie, dass diese Einladung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch Ihren Dienstherrn/Arbeitgeber ausgesprochen wird. Sollten die in Ihrem Hause geltenden Regularien eine Genehmigung erfordern, bitten wir Sie diese rechtzeitig einzuholen. |
Sie erhalten zu allen Themen umfassendes Informationsmaterial und eine Teilnahmebescheinigung nach §15 FAO über 6 Zeitstunden.
Während unserer Veranstaltungen machen wir regelmäßig Fotos, die wir teilweise auf unserer Homepage, in Newslettern, in Unternehmensbroschüren, Presseerzeugnissen o.Ä. veröffentlichen. Sollten Sie nicht wünschen, dass von Ihrer Person Fotos aufgenommen werden, geben Sie bitte dem Fotografen/der Fotografin einen entsprechenden Hinweis. Solange uns kein gegenteiliger Hinweis Ihrerseits vorliegt, gehen wir davon aus, dass Sie sich für die Dauer der Veranstaltung mit der Herstellung von Fotos oder Filmaufzeichnungen Ihrer Person einverstanden erklären. Das Einverständnis erstreckt sich dann auch auf die Abbildung und Vervielfältigung in der Presse, im Fernsehen, in Printmedien und im Internet für die Zwecke von Information und Werbung.