Neue Arbeitsrechtsgesetzgebung 2023
09:00 - 10:15 Uhr
Der Gesetzgeber hat kleinere, aber erhebliche Änderungen in den letzten 12 Monaten im Bereich des Arbeitsrechtes vorgenommen. So zum Beispiel ein neues Nachweisgesetz, eine Änderung im SGB zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und u. a. eine wichtige Neuerung im TzBfG. Unser Referent und Richter am Arbeitsgericht wird Ihnen diese für die arbeitsrechtliche Praxis wichtige Themen erläutern.
Ebenso wird er die Auswirkungen des aktuellen Gesetzentwurfes "Whistleblower 2023" beleuchten, das aktuell im Vermittlungsausschuss beraten wird.
Daniel Obst
ist Richter am Arbeitsgericht Mannheim-Heidelberg und war zuvor im Justizministerium Baden-Württemberg als Beauftragter für den Bund tätig.
Des Weiteren arbeitet er als Richter am Kirchengericht für kollektives Arbeitsrecht in Stuttgart. Daniel Obst ist Mitglied im Bund Deutscher Arbeitsrichter, dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband und im Vorstand der Kanadisch-Deutschen Juristenvereinigung. Er ist außerdem Lehrbeauftragter für arbeitsrechtliche Fragen an der Universität Heidelberg sowie an der dualen Hochschule Baden-Württemberg.
Aktuelles Arbeitsrecht 2023
10:30 - 11:45 Uhr
Neuerungen, Gesetzesänderungen und Gerichtsurteile im Arbeitsrecht haben auch im Jahr 2023 bedeutende Auswirkung auf die unternehmerische Praxis in Deutschland.
Im Rahmen des Vortrags wird Ihnen unser Experte Klaus Kuka ein Update zum aktuellen Arbeitsrecht geben. Dabei wird er unter anderem die folgenden Themen besprechen:
Klaus Kuka
ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator. Er ist in seiner betrieblichen Praxis ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Klaus Kuka gehört zu den bekanntesten Referenten und führenden Arbeitsrechtlern in Deutschland. Er vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowohl in außergerichtlichen wie in gerichtlichen Angelegenheiten. Außerdem begleitet er die Betriebsparteien im Rahmen von Umstrukturierungsprozessen. Seit vielen Jahren ist er als Vortragsreferent erfolgreich tätig.
Aktuelle Rechtsprechung zur Kündigung der Instanzgerichte
12:00 - 13:15 Uhr
Kündigungsrechtsstreitigkeiten beherrschen die arbeitsgerichtliche Praxis und die Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgerichte bieten eine Fülle an interessanten, skurrilen und lehrreichen Fällen.
Da es keine „absoluten Kündigungsgründe“ gibt, muss immer der konkrete Einzelfall betrachtet werden. Es erfordert somit ein gewisses Gespür, um einen Sachverhalt richtig einzuordnen und den Fall ggf. einer gerechten Entscheidung zuzuführen.
Aurel Waldenfels, Richter am Arbeitsgericht in Augsburg, wird anhand ausgewählter Fälle - auch aus seinem eigenen Gerichtsalltag - Fallkonstellationen aufzeigen und das Ergebnis der Entscheidungen erläutern. Er gibt zudem einen Überblick und erklärt dabei insbesondere die Systematik und Dogmatik des Kündigungsrechts zur Anwendung dieses wichtigen „Handwerkzeugs“ für den Praktiker.
Aurel Waldenfels
ist Arbeitsrichter am Arbeitsgericht Augsburg (ständiger Vertreter des Direktors). Nach seinen beiden juristischen Examina trat er in den Staatsdienst ein und war unter anderem anderthalb Jahre stellvertretender Pressesprecher im Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. Seine Richterlaufbahn begann er im Jahr 2002 am Arbeitsgericht Nürnberg und wechselte im Jahr 2005 an das Arbeitsgericht München. In den Jahren 2011 bis 2012 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt tätig und dabei jeweils ein Jahr dem 2. und 10. Senat zugeordnet. Seit 2013 war er wieder am Arbeitsgericht München tätig und wurde von April bis Juli 2016 an das Landesarbeitsgericht München abgeordnet. Seit Anfang Mai 2017 ist er nun ständiger Vertreter des Direktors des Arbeitsgerichts Augsburg.
Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: Inhalt, Handlungsempfehlungen, betriebliche Mitbestimmung und Strafbarkeitsrisiken
14:00 - 15:15 Uhr
Der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung vom 13. September 2022 sorgt in Unternehmen für Verunsicherung. Ein Vorschlag des Gesetzgebers zur praktischen Umsetzung von Arbeitszeiterfassung lässt weiter auf sich warten. Gleichwohl stehen Arbeitgeber und Führungskräfte aber schon heute vor der Herausforderung, die gesetzlichen Vorgaben zu beachten.
Wir greifen hierzu folgende Fragen auf und werden praxisnahe Lösungswege diskutieren:
Dr. Anne-Kathrin Bertke
ist seit knapp zehn Jahren als Anwältin für Arbeitsrecht tätig – seit Oktober 2022 als Principal Counsel bei KLIEMT.Arbeitsrecht. Frau Dr. Bertke berät zu allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit bilden die Beratung bei komplexen Umstrukturierungen und Unternehmenstransaktionen, auch in der Insolvenz, bei inländischen und grenzüberschreitenden Umwandlungen sowie auf dem Gebiet der Unternehmensmitbestimmung. Darüber hinaus berät sie Unternehmen und Führungskräfte bei Vorstands- und Geschäftsführerangelegenheiten, auch im Zusammenhang mit Börsengängen und im Bankensektor. Des Weiteren vertritt Anne-Kathrin Bertke Mandanten in Gerichtsverfahren vor Zivil- und Arbeitsgerichten.
Umgang mit schwierigen Mitarbeitern: Performance-Management und Trennungsgespräche vorbereiten und rechtssicher durchführen
15:30 - 16:45 Uhr
Der Umgang mit schwierigen Mitarbeitern sorgt in vielen Unternehmen für Konflikte zwischen Führungskräften, Personalabteilung und Betriebsräten.
Wenn leistungsschwache Mitarbeiter oder Mitarbeiter, die rechtlich besonders gegen Kündigungen geschützt sind, die Zusammenarbeit verweigern und eine Verbesserung nicht erreicht werden kann, entsteht beim Arbeitgeber nicht selten der Trennungswunsch.
Rechtsanwalt Dr. Christian Bitsch stellt praxisnah die Fallstricke und Lösungen in der Vorbereitung und dem Umgang mit solchen Konfliktsituationen dar. Anhand konkreter Beispiele wird die Möglichkeit von Performance-Management-Programmen besprochen sowie die erfolgreiche Vorbereitung und Umsetzung von Trennungsgesprächen dargestellt.
Dr. Christian Bitsch
ist Rechtsanwalt und Partner in der auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei BLUEDEX PartG mbB.
Er berät und vertritt Großkonzerne, Mittelstand und öffentliche Hand in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Er ist insbesondere spezialisiert auf betriebsverfassungs- und mitbestimmungsrechtliche Fragestellungen, das Dienstvertragsrecht von Organmitgliedern und das Konzernarbeitsrecht. Darüber hinaus verfügt er über eine umfassende Expertise in Restrukturierungs- und Post-Transaktionsprojekten.
Termin: | Donnerstag, 26.10.2023 Zum Kalender hinzufügen! |
Location: | Mövenpick Hotel Stuttgart Airport & Messe |
Anfahrt: | Eine Anfahrtsbeschreibung finden Sie hier. |
Parken: | Es stehen kostenpflichtige Parkmöglichkeiten in der Tiefgarage P6 (linker Hand des Hotels) zur Verfügung. Sie gelangen über die linke Einfahrt bei dem Parkhaus P6 in die Tiefgarage. Die Einfahrt ist mit einem entsprechenden Schild gekennzeichnet. Beachten Sie bitte, dass Sie links ein- und ausfahren. Weitere Parkplätze finden Sie im Parkhaus P5 (rechter Hand des Hotels) direkt nebenan. Weitere Informationen zu den Parkmöglichkeiten erhalten Sie hier. |
Empfang: | ab 08:00 Uhr inkl. Frühstück |
Vorträge: | 08:00 Uhr - 16:45 Uhr |
Teilnahmegebühr: | - 349,00 € zzgl. MwSt. (415,31 € inkl. MwSt) |
Anmeldung: | Für eine Teilnahme melden Sie sich bitte über unser Online-Formular an. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist. |
Anmeldeschluss: | Donnerstag, 19.10.2023 |
Teilnahmebedingung: | Umbuchungen von einer von Amadeus FiRe angebotenen Veranstaltung auf eine andere sind grundsätzlich bis 7 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn möglich. Bitte beachten Sie, dass wir innerhalb eines Kalenderjahres nur zwei Umbuchungen pro Teilnehmer berücksichtigen können. Darüber hinausgehende Umbuchungsanfragen können leider nicht berücksichtigt werden.Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen und ist bis einschließlich 24.10.2023 kostenfrei möglich. Danach bzw. bei Nichterscheinen fällt die gesamte Tagungsgebühr an. Selbstverständlich akzeptieren wir ohne Zusatzkosten einen Ersatzteilnehmer. |
Rechtlicher Hinweis: | Bitte beachten Sie, dass diese Einladung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch Ihren Dienstherrn/Arbeitgeber ausgesprochen wird. Sollten die in Ihrem Hause geltenden Regularien eine Genehmigung erfordern, bitten wir Sie diese rechtzeitig einzuholen. |
Sie erhalten zu allen Themen umfassendes Informationsmaterial und eine Teilnahmebescheinigung nach §15 FAO über 6 Zeitstunden.
Während unserer Veranstaltungen machen wir regelmäßig Fotos, die wir teilweise auf unserer Homepage, in Newslettern, in Unternehmensbroschüren, Presseerzeugnissen o.Ä. veröffentlichen. Sollten Sie nicht wünschen, dass von Ihrer Person Fotos aufgenommen werden, geben Sie bitte dem Fotografen/der Fotografin einen entsprechenden Hinweis. Solange uns kein gegenteiliger Hinweis Ihrerseits vorliegt, gehen wir davon aus, dass Sie sich für die Dauer der Veranstaltung mit der Herstellung von Fotos oder Filmaufzeichnungen Ihrer Person einverstanden erklären. Das Einverständnis erstreckt sich dann auch auf die Abbildung und Vervielfältigung in der Presse, im Fernsehen, in Printmedien und im Internet für die Zwecke von Information und Werbung.