Aktuelles zur Gestaltung und Bedingung von Arbeitsverhältnissen
09:00 - 10:15 Uhr
Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung ist – wie Sie wissen – in einem steten Wandel. Immer wieder werden neue und für die Personalarbeit wichtige Urteile veröffentlicht. Aufgrund der kaum zu überblickenden Zahl und Vielfalt der Entscheidungen fällt es naturgemäß schwer, neben der operativen Tätigkeit einen Überblick über die Entwicklung zu behalten. Zudem ändert der Gesetzgeber durch (neue) gesetzliche Vorschriften oder deren Anpassung regelmäßig die von Ihnen zu beachtenden arbeitsrechtlichen Spielregeln. Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie über die für aktuellen Urteile informieren und gehen dabei insbesondere auf Neuigkeiten in Zusammenhang mit der Gestaltung von Arbeitsverträgen und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen ein. Hier können sich Fehler beim Abschluss des Arbeitsvertrages nämlich oftmals als "Bumerang" bei einem Beendigungsszenario erweisen.
Unser Referent klärt Sie in seinem Vortrag über die jüngere Entwicklung in der Rechtsprechung und der Gesetzgebung auf. Dabei geht er insbesondere auf folgende Themen ein:
Herr Dr. Bissels gibt Ihnen zahlreiche wertvolle Praxistipps, insbesondere zur Klauselgestaltung, damit Sie und Ihr Unternehmen kostspielige Fehler vermeiden können. Lassen Sie sich von unserem Vortragenden in kompakter und unterhaltsamer Form auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung und der Gesetzgebung bringen und nehmen Sie wertvollen Input für Ihre tägliche Praxis mit.
Dr. Alexander Bissels
ist Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei CMS Hasche Sigle. Er berät Unternehmen auf sämtlichen Gebieten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Dr. Bissels ist Autor zahlreicher Publikationen, u.a. Mitherausgeber eines Kommentars zum AÜG. Darüber hinaus hält er regelmäßig Vorträge zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen.
Workation, Mobiles Arbeiten, Globales Homeoffice - neue Formen der Entsendung?
10:30 - 11:45 Uhr
Homeoffice und Mobiles Arbeiten sind in aller Munde. Es scheint geradezu alltäglich zu werden, dass aus Italien, Frankreich oder den USA gearbeitet wird - im Anschluss an einen Urlaub, währenddessen oder unabhängig davon.
Hinsichtlich Employer Branding und Arbeitgeberattraktivität gilt das als modern und angesagt. Es wird, zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung, mehr und mehr zum Standard.
Doch ist das aus rechtlicher Sicht auch so einfach? Sind nicht die Entsendungsvorgaben, der Mehrstaater-Status oder das Melderecht hohe Hürden für solche Tätigkeiten oder werden diese oftmals schlicht übersehen?
Diese und weitere Fragen werden wir gemeinsam mit Ihnen erörtern, zielgerichtet diskutieren und praxisnahe Lösungswege aufzeigen.
Dr. Michael R. Fausel
Dr. Michael R. Fausels Expertise umfasst die Beratung von internationalen Konzernen, dem Mittelstand und der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit sämtlichen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen. Er ist insbesondere auf den internationalen Personaleinsatz (Arbeitnehmerentsendung, Arbeitnehmerüberlassung) sowie die arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung und die Durchführung von Restrukturierungsmaßnahmen spezialisiert. Dr. Fausel ist Referent auf zahlreichen Veranstaltungen von Fachverbänden zu Themen des Arbeits- und Entsendungsrechts und zudem Lehrbeauftragter der Hochschule Fresenius sowie zugleich Schiedsgutachter der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main im Arbeits- und Entsendungsrecht.
Arbeitsrecht und BAG aktuell 2023
12:00 - 13:15 Uhr
Das am 02. Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz beinhaltet einige Änderungen im Vergleich zur EU-Whistleblower-Richtlinie. Der Referent geht auf die wichtigsten Änderungen ein und erläutert, was Sie dabei beachten müssen. Zudem stellt er die wichtigsten Aspekte des neuen eAU Gesetzes vor.
Ebenso beleuchtet der Referent die beiden praxisrelevanten Entscheidungen des BAG zum Entgelttransparenzgesetz sowie zur Kündigung bei Krankheit und der Beteiligung des IA / bEM aus 2023.
Daniel Obst
ist Richter am Arbeitsgericht Mannheim-Heidelberg und war zuvor im Justizministerium Baden-Württemberg als Beauftragter für den Bund tätig.
Des Weiteren arbeitet er als Richter am Kirchengericht für kollektives Arbeitsrecht in Stuttgart. Daniel Obst ist Mitglied im Bund Deutscher Arbeitsrichter, dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband und im Vorstand der Kanadisch-Deutschen Juristenvereinigung. Er ist außerdem Lehrbeauftragter für arbeitsrechtliche Fragen an der Universität Heidelberg sowie an der dualen Hochschule Baden-Württemberg.
Digitalisierung im Unternehmen
14:00 - 15:15 Uhr
Fast alle Unternehmen nutzen Software für das Human Capital Management („HCM“), um zentrale – oder gar alle – Personalprozesse vom Bewerbermanagement bis zum Austrittsgespräch, technisch zu unterstützen, zu vereinheitlichen und zu beschleunigen. Belegschaft und Betriebsräte teilen die Begeisterung der Unternehmen für HCM oft nur bedingt, was in der Praxis zu Schwierigkeiten im Einführungsprozess und in der anschließenden Verwendung führt. Insofern gilt es zu überlegen, wie diese Hürden überwunden und kollektive Mitbestimmung sowie individualverträgliche Umsetzung rechtskonform, praxisgerecht und erfolgreich umgesetzt werden können. In dem Vortrag gehen wir auf die folgenden Themen näher ein:
Prof. Dr. Barbara Reinhard
ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und gehört als Partnerin von KLIEMT. Arbeitsrecht zu den renommiertesten Experten im Arbeitsrecht. Zurzeit vertritt die Fachanwältin in- und ausländische Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts mit einem Schwerpunkt im kollektiven Recht. Zuvor war sie als Arbeitsrichterin an verschiedenen Arbeitsgerichten sowie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesarbeitsgericht und Bundesministerium für Arbeit und Soziales tätig. Sie ist Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der AG Arbeitsrecht des DAV, Mitautorin des Erfurter Kommentars und hält regelmäßig Vorträge zu arbeitsrechtlichen Themen.
Gefahr erkannt, Gefahr gebannt: 10 typische Arbeitgeber-Fallen im Arbeitsgerichtsprozess
15:30 - 16:45 Uhr
Immer wieder tappen Arbeitgeber vor Gericht in vermeidbare Fallen und die Urteile gehen dann zu ihren Lasten. Im Arbeitsgerichtsprozess ist es wichtig, dem Gericht ausreichend konkreten Sachvortrag zu liefern. So muss zum Beispiel in einem Kündigungsrechtsstreit klar herausgearbeitet werden, warum im konkreten Fall die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für die Arbeitgeberseite unzumutbar erscheint.
Zudem ist es wichtig, dass in den jeweiligen Situationen taktisch richtig reagiert wird – insbesondere bei Abfindungsverhandlungen in Kündigungsrechtsstreitigkeiten. Aurel Waldenfels, Richter am Arbeitsgericht, gibt hierzu Einblicke und Tipps aus seiner gerichtlichen Praxis.
Aurel Waldenfels
ist Arbeitsrichter am Arbeitsgericht Augsburg (ständiger Vertreter des Direktors). Nach seinen beiden juristischen Examina trat er in den Staatsdienst ein und war unter anderem anderthalb Jahre stellvertretender Pressesprecher im Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. Seine Richterlaufbahn begann er im Jahr 2002 am Arbeitsgericht Nürnberg und wechselte im Jahr 2005 an das Arbeitsgericht München. In den Jahren 2011 bis 2012 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt tätig und dabei jeweils ein Jahr dem 2. und 10. Senat zugeordnet. Seit 2013 war er wieder am Arbeitsgericht München tätig und wurde von April bis Juli 2016 an das Landesarbeitsgericht München abgeordnet. Seit Anfang Mai 2017 ist er nun ständiger Vertreter des Direktors des Arbeitsgerichts Augsburg.
Termin: | Donnerstag, 16.11.2023 Zum Kalender hinzufügen! |
Location: | Hilton Mainz |
Anfahrt: | Eine Anfahrtsbeschreibung finden Sie hier. |
Parken: | Es stehen ausreichend kostenpflichtige Parkplätze direkt am Hotel und in nahegelegenen öffentlichen Parkhäusern zur Verfügung. |
Empfang: | ab 08:00 Uhr inkl. Frühstück |
Vorträge: | 08:00 Uhr - 16:45 Uhr |
Teilnahmegebühr: | - 349,00 € zzgl. MwSt. (415,31 € inkl. MwSt) |
Anmeldung: | Für eine Teilnahme melden Sie sich bitte über unser Online-Formular an. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist. |
Anmeldeschluss: | Donnerstag, 09.11.2023 |
Teilnahmebedingung: | Umbuchungen von einer von Amadeus FiRe angebotenen Veranstaltung auf eine andere sind grundsätzlich bis 7 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn möglich. Bitte beachten Sie, dass wir innerhalb eines Kalenderjahres nur zwei Umbuchungen pro Teilnehmer berücksichtigen können. Darüber hinausgehende Umbuchungsanfragen können leider nicht berücksichtigt werden.Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen und ist bis einschließlich 14.11.2023 kostenfrei möglich. Danach bzw. bei Nichterscheinen fällt die gesamte Tagungsgebühr an. Selbstverständlich akzeptieren wir ohne Zusatzkosten einen Ersatzteilnehmer. |
Rechtlicher Hinweis: | Bitte beachten Sie, dass diese Einladung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch Ihren Dienstherrn/Arbeitgeber ausgesprochen wird. Sollten die in Ihrem Hause geltenden Regularien eine Genehmigung erfordern, bitten wir Sie diese rechtzeitig einzuholen. |
Sie erhalten zu allen Themen umfassendes Informationsmaterial und eine Teilnahmebescheinigung nach §15 FAO über 6 Zeitstunden.
Während unserer Veranstaltungen machen wir regelmäßig Fotos, die wir teilweise auf unserer Homepage, in Newslettern, in Unternehmensbroschüren, Presseerzeugnissen o.Ä. veröffentlichen. Sollten Sie nicht wünschen, dass von Ihrer Person Fotos aufgenommen werden, geben Sie bitte dem Fotografen/der Fotografin einen entsprechenden Hinweis. Solange uns kein gegenteiliger Hinweis Ihrerseits vorliegt, gehen wir davon aus, dass Sie sich für die Dauer der Veranstaltung mit der Herstellung von Fotos oder Filmaufzeichnungen Ihrer Person einverstanden erklären. Das Einverständnis erstreckt sich dann auch auf die Abbildung und Vervielfältigung in der Presse, im Fernsehen, in Printmedien und im Internet für die Zwecke von Information und Werbung.