Arbeitszeiterfassung: Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Hot Topic 2023
09:00 - 10:15 Uhr
Im Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein wohl bahnbrechendes Urteil zur Arbeitszeiterfassung veröffentlicht, das für großen Aufruhr und gleichzeitig Unsicherheit bei fast allen Arbeitgebern in Deutschland gesorgt hat. Die Hoffnung, dass das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit seinem „Stechuhr-Beschluss“ im September 2023 hier Klarheit bringt, wurde enttäuscht. Und auch der Gesetzgeber lässt mit verbindlichen und eindeutigen Vorgaben auf sich warten sodass sich Unternehmen derzeit viele Fragen rund um das Thema Arbeitszeiterfassung stellen.
Die wichtigsten Aspekte werden im Rahmen des Vortrags erörtert, wobei die Referentin gerne auch Zeit und Raum für entsprechende Fragen und Diskussionen einräumt. Dabei soll es u.a. um folgende Themen gehen:
Prof. Dr. Marion Bernhardt
ist im Schnittstellenbereich zwischen Arbeitsrecht und Compliance tätig. Sie verfügt über fundierte Erfahrung insbesondere in der Beratung und Vertretung großer mittelständischer Unternehmen(sgruppen) sowie öffentlicher Unternehmen. Dazu gehört die Begleitung von Transformationsprozessen einschließlich der Veränderung von Arbeitsformen wie agilem Arbeiten oder Desk Sharing, neue Arbeitszeitmodelle und Arbeitsschutz. Ebenso dazu gehören strukturelle Compliance-Beratung, Investigationen sowie die Aufarbeitung der Folgen für die betroffenen Unternehmen.
Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit bekleidet sie seit 2015 eine Honorarprofessur an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus – Senftenberg und ist seit vielen Jahren Prüferin beim Justizprüfungsamt Berlin/Brandenburg.
Marion Bernhardt ist seit Oktober 2016 zudem als stellvertretendes Mitglied der Ethikkommission der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus – Senftenberg tätig.
Aktuelles Arbeitsrecht 2023
10:30 - 11:45 Uhr
Neuerungen, Gesetzesänderungen und Gerichtsurteile im Arbeitsrecht haben auch im Jahr 2023 bedeutende Auswirkung auf die unternehmerische Praxis in Deutschland.
Im Rahmen des Vortrags wird Ihnen unser Experte Klaus Kuka ein Update zum aktuellen Arbeitsrecht geben. Dabei wird er unter anderem die folgenden Themen besprechen:
Klaus Kuka
ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator. Er ist in seiner betrieblichen Praxis ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Klaus Kuka gehört zu den bekanntesten Referenten und führenden Arbeitsrechtlern in Deutschland. Er vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowohl in außergerichtlichen wie in gerichtlichen Angelegenheiten. Außerdem begleitet er die Betriebsparteien im Rahmen von Umstrukturierungsprozessen. Seit vielen Jahren ist er als Vortragsreferent erfolgreich tätig.
Neue Arbeitsrechtsgesetzgebung 2023
12:00 - 13:15 Uhr
Der Gesetzgeber hat kleinere, aber erhebliche Änderungen in den letzten 12 Monaten im Bereich des Arbeitsrechtes vorgenommen. So zum Beispiel ein neues Nachweisgesetz, eine Änderung im SGB zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und u. a. eine wichtige Neuerung im TzBfG. Unser Referent und Richter am Arbeitsgericht wird Ihnen diese für die arbeitsrechtliche Praxis wichtige Themen erläutern.
Ebenso wird er die Auswirkungen des aktuellen Gesetzentwurfes "Whistleblower 2023" beleuchten, das aktuell im Vermittlungsausschuss beraten wird.
Daniel Obst
ist Richter am Arbeitsgericht Mannheim-Heidelberg und war zuvor im Justizministerium Baden-Württemberg als Beauftragter für den Bund tätig.
Des Weiteren arbeitet er als Richter am Kirchengericht für kollektives Arbeitsrecht in Stuttgart. Daniel Obst ist Mitglied im Bund Deutscher Arbeitsrichter, dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband und im Vorstand der Kanadisch-Deutschen Juristenvereinigung. Er ist außerdem Lehrbeauftragter für arbeitsrechtliche Fragen an der Universität Heidelberg sowie an der dualen Hochschule Baden-Württemberg.
Workation, Mobiles Arbeiten, Globales Homeoffice - neue Formen der Entsendung?
14:00 - 15:15 Uhr
Homeoffice und Mobiles Arbeiten sind in aller Munde. Es scheint geradezu alltäglich zu werden, dass aus Italien, Frankreich oder den USA gearbeitet wird - im Anschluss an einen Urlaub, währenddessen oder unabhängig davon.
Hinsichtlich Employer Branding und Arbeitgeberattraktivität gilt das als modern und angesagt. Es wird, zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung, mehr und mehr zum Standard.
Doch ist das aus rechtlicher Sicht auch so einfach? Sind nicht die Entsendungsvorgaben, der Mehrstaater-Status oder das Melderecht hohe Hürden für solche Tätigkeiten oder werden diese oftmals schlicht übersehen?
Diese und weitere Fragen werden wir gemeinsam mit Ihnen erörtern, zielgerichtet diskutieren und praxisnahe Lösungswege aufzeigen.
Dr. Michael R. Fausel
Dr. Michael R. Fausels Expertise umfasst die Beratung von internationalen Konzernen, dem Mittelstand und der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit sämtlichen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen. Er ist insbesondere auf den internationalen Personaleinsatz (Arbeitnehmerentsendung, Arbeitnehmerüberlassung) sowie die arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung und die Durchführung von Restrukturierungsmaßnahmen spezialisiert. Dr. Fausel ist Referent auf zahlreichen Veranstaltungen von Fachverbänden zu Themen des Arbeits- und Entsendungsrechts und zudem Lehrbeauftragter der Hochschule Fresenius sowie zugleich Schiedsgutachter der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main im Arbeits- und Entsendungsrecht.
Aktuelle Rechtsprechung zur Kündigung der Instanzgerichte
15:30 - 16:45 Uhr
Kündigungsrechtsstreitigkeiten beherrschen die arbeitsgerichtliche Praxis und die Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgerichte bieten eine Fülle an interessanten, skurrilen und lehrreichen Fällen.
Da es keine „absoluten Kündigungsgründe“ gibt, muss immer der konkrete Einzelfall betrachtet werden. Es erfordert somit ein gewisses Gespür, um einen Sachverhalt richtig einzuordnen und den Fall ggf. einer gerechten Entscheidung zuzuführen.
Aurel Waldenfels, Richter am Arbeitsgericht in Augsburg, wird anhand ausgewählter Fälle - auch aus seinem eigenen Gerichtsalltag - Fallkonstellationen aufzeigen und das Ergebnis der Entscheidungen erläutern. Er gibt zudem einen Überblick und erklärt dabei insbesondere die Systematik und Dogmatik des Kündigungsrechts zur Anwendung dieses wichtigen „Handwerkzeugs“ für den Praktiker.
Aurel Waldenfels
ist Arbeitsrichter am Arbeitsgericht Augsburg (ständiger Vertreter des Direktors). Nach seinen beiden juristischen Examina trat er in den Staatsdienst ein und war unter anderem anderthalb Jahre stellvertretender Pressesprecher im Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. Seine Richterlaufbahn begann er im Jahr 2002 am Arbeitsgericht Nürnberg und wechselte im Jahr 2005 an das Arbeitsgericht München. In den Jahren 2011 bis 2012 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt tätig und dabei jeweils ein Jahr dem 2. und 10. Senat zugeordnet. Seit 2013 war er wieder am Arbeitsgericht München tätig und wurde von April bis Juli 2016 an das Landesarbeitsgericht München abgeordnet. Seit Anfang Mai 2017 ist er nun ständiger Vertreter des Direktors des Arbeitsgerichts Augsburg.
Termin: | Donnerstag, 09.11.2023 Zum Kalender hinzufügen! |
Location: | InterContinental Berlin |
Anfahrt: | Eine Anfahrtsbeschreibung finden Sie hier. |
Parken: | Es stehen ausreichend kostenpflichtige Parkplätze in der öffentlichen Tiefgarage am Hotel zur Verfügung. |
Empfang: | ab 08:00 Uhr inkl. Frühstück |
Vorträge: | 08:00 Uhr - 16:45 Uhr |
Teilnahmegebühr: | - 349,00 € zzgl. MwSt. (415,31 € inkl. MwSt) |
Anmeldung: | Für eine Teilnahme melden Sie sich bitte über unser Online-Formular an. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist. |
Anmeldeschluss: | Donnerstag, 02.11.2023 |
Teilnahmebedingung: | Umbuchungen von einer von Amadeus FiRe angebotenen Veranstaltung auf eine andere sind grundsätzlich bis 7 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn möglich. Bitte beachten Sie, dass wir innerhalb eines Kalenderjahres nur zwei Umbuchungen pro Teilnehmer berücksichtigen können. Darüber hinausgehende Umbuchungsanfragen können leider nicht berücksichtigt werden.Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen und ist bis einschließlich 07.11.2023 kostenfrei möglich. Danach bzw. bei Nichterscheinen fällt die gesamte Tagungsgebühr an. Selbstverständlich akzeptieren wir ohne Zusatzkosten einen Ersatzteilnehmer. |
Rechtlicher Hinweis: | Bitte beachten Sie, dass diese Einladung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch Ihren Dienstherrn/Arbeitgeber ausgesprochen wird. Sollten die in Ihrem Hause geltenden Regularien eine Genehmigung erfordern, bitten wir Sie diese rechtzeitig einzuholen. |
Sie erhalten zu allen Themen umfassendes Informationsmaterial und eine Teilnahmebescheinigung nach §15 FAO über 6 Zeitstunden.
Während unserer Veranstaltungen machen wir regelmäßig Fotos, die wir teilweise auf unserer Homepage, in Newslettern, in Unternehmensbroschüren, Presseerzeugnissen o.Ä. veröffentlichen. Sollten Sie nicht wünschen, dass von Ihrer Person Fotos aufgenommen werden, geben Sie bitte dem Fotografen/der Fotografin einen entsprechenden Hinweis. Solange uns kein gegenteiliger Hinweis Ihrerseits vorliegt, gehen wir davon aus, dass Sie sich für die Dauer der Veranstaltung mit der Herstellung von Fotos oder Filmaufzeichnungen Ihrer Person einverstanden erklären. Das Einverständnis erstreckt sich dann auch auf die Abbildung und Vervielfältigung in der Presse, im Fernsehen, in Printmedien und im Internet für die Zwecke von Information und Werbung.