Aktuelles Arbeitsrecht 2022
09:00 - 10:15 Uhr
Neuerungen, Gesetzesänderungen und Gerichtsurteile im Arbeitsrecht haben auch im Jahr 2022 bedeutende Auswirkungen auf die unternehmerische Praxis in Deutschland.
Im Rahmen des 90-minütigen Vortrags wird Ihnen unser Experte Klaus Kuka ein Update zum aktuellen Arbeitsrecht geben. Dabei wird er auf die folgenden Themen eingehen:
Klaus Kuka
ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator. Er ist in seiner betrieblichen Praxis ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Klaus Kuka gehört zu den bekanntesten Referenten und führenden Arbeitsrechtlern in Deutschland. Er vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowohl in außergerichtlichen wie in gerichtlichen Angelegenheiten. Außerdem begleitet er die Betriebsparteien im Rahmen von Umstrukturierungsprozessen. Seit vielen Jahren ist er als Vortragsreferent erfolgreich tätig.
Mobile Working nach Corona - was Arbeitgeber beim Homeoffice im In- und Ausland beachten muss
10:30 - 11:45 Uhr
Das „New Normal“, also die Zeit in und nach Corona, bringt zahlreiche neue Arbeitsmodelle und betriebliche Realitäten hervor. Das „Homeoffice“ sowie das „mobile Arbeiten“ sind aktuell zwei Begriffe, die von vielen Mitarbeitern gewünscht und zugleich von vielen Arbeitgebern gefürchtet werden.
Einerseits wird den Bedürfnissen der Mitarbeiter dadurch Rechnung getragen, dass Möglichkeiten entstehen, von irgendeinem Ort der Welt aus zu arbeiten. Andererseits bezieht sich das deutsche Recht stets nur auf das deutsche Staatsgebiet, weshalb eine Auslandstätigkeit zahlreiche neue Frage- und Problemstellungen mit sich bringt. Insbesondere stellen sich hierbei die Unternehmen die folgenden Fragen: Gibt es ein Recht auf Homeoffice? Welches Arbeitsrecht findet im In- und Ausland Anwendung? Sind die Mitarbeiter (weiterhin) sozialversichert? Und wenn ja, wo? Welche Anträge muss ich stellen? Und was ist mit dem Datenschutz?
Diese und noch mehr Fragen werden wir gemeinsam mit Ihnen erörtern und praxisnahe Lösungswege aufzeigen sowie zielgerichtet diskutieren.
Dr. Michael R. Fausel
Dr. Michael R. Fausels Expertise umfasst die Beratung von internationalen Konzernen, dem Mittelstand und der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit sämtlichen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen. Er ist insbesondere auf den internationalen Personaleinsatz (Arbeitnehmerentsendung, Arbeitnehmerüberlassung) sowie die arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung und die Durchführung von Restrukturierungsmaßnahmen spezialisiert. Dr. Fausel ist Referent auf zahlreichen Veranstaltungen von Fachverbänden zu Themen des Arbeits- und Entsendungsrechts und zudem Lehrbeauftragter der Hochschule Fresenius sowie zugleich Schiedsgutachter der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main im Arbeits- und Entsendungsrecht.
Corona im Arbeitsrecht - Aktuelles im Jahr 2022
12:00 - 13:15 Uhr
Die Corona-Pandemie hat in den vergangenen beiden Jahren auch im Arbeitsrecht für reichlich Furore gesorgt. So mussten sich Arbeitsgerichte vermehrt mit Fragen auseinandersetzen, die direkt oder auch indirekt mit Corona in Verbindung stehen.
Unser Referent beleuchtet in seinem Vortrag die aktuelle Rechtsprechung, darunter fallen unter anderem folgende Themenschwerpunkte:
Daniel Obst
ist Richter am Arbeitsgericht Mannheim und war zuvor im Justizministerium Baden-Württemberg als Beauftragter für den Bund tätig.
Des Weiteren arbeitet er als Richter am Kirchengericht für kollektives Arbeitsrecht in Stuttgart. Daniel Obst ist Mitglied im Bund Deutscher Arbeitsrichter, dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband und im Vorstand der Kanadisch-Deutschen Juristenvereinigung. Er ist außerdem Lehrbeauftragter für arbeitsrechtliche Fragen an der SRH Hochschule Heidelberg sowie an der Universität Heidelberg.
Umgang mit schwierigen Arbeitnehmer/innen - rechtliche Handlungsoptionen der Arbeitgeberseite
14:00 - 15:15 Uhr
Einem Arbeitgeber stehen verschiedene Gestaltungsinstrumente zur Verfügung, um im Falle eines belasteten Arbeitsverhältnisses zu reagieren. Eine wichtige Rolle spielt dabei das Direktionsrecht des Arbeitgebers als sein „Königsrecht“.
Aurel Waldenfels, Richter am Arbeitsgericht Augsburg, wird aus seiner eigenen Praxis Beispiele nennen und die verschiedenen Optionen des Arbeitgebers beleuchten. Dabei wird er unter anderem folgende Themenschwerpunkte besprechen:
Aurel Waldenfels
ist Arbeitsrichter am Arbeitsgericht Augsburg (ständiger Vertreter des Direktors). Nach seinen beiden juristischen Examina trat er in den Staatsdienst ein und war unter anderem anderthalb Jahre stellvertretender Pressesprecher im Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. Seine Richterlaufbahn begann er im Jahr 2002 am Arbeitsgericht Nürnberg und wechselte im Jahr 2005 an das Arbeitsgericht München. In den Jahren 2011 bis 2012 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt tätig und dabei jeweils ein Jahr dem 2. und 10. Senat zugeordnet. Seit 2013 war er wieder am Arbeitsgericht München tätig und wurde von April bis Juli 2016 an das Landesarbeitsgericht München abgeordnet. Seit Anfang Mai 2017 ist er nun ständiger Vertreter des Direktors des Arbeitsgerichts Augsburg.
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) - ein (un-)bekanntes Wesen im Spiegel der aktuellen Rechtsprechung
15:30 - 16:45 Uhr
Bereits seit dem 01.05.2004 ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (nachfolgend: BEM) gesetzlich normiert. Arbeitgeber sind danach verpflichtet, jedem Arbeitnehmer, der innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist, ein BEM anzubieten. Entgegen eines oftmals bestehenden Missverständnisses besteht diese Pflicht nicht nur bei schwerbehinderten oder diesen gleichgestellten Mitarbeitern, sondern bei allen Arbeitnehmern.
Da das BEM inzwischen schon seit über 19 Jahren normiert ist, sollte man meinen, dass denjenigen, die mit dem BEM in Berührung kommen, d.h. insbesondere Arbeitgeber, Arbeitnehmer und im Streitfall auch Gerichte, die „Spielregeln“ des Verfahrens mittlerweile klar sind. Wie die anwaltliche Beratungspraxis zeigt, ist dies jedoch oftmals nicht der Fall.
Im Gegenteil: In nahezu jedem BEM-Fall stellen sich neue, bislang von Rechtsprechung unbeantwortete Fragen. Dies zeigt sich auch daran, dass immer wieder neue Entscheidungen veröffentlicht werden, die sich mit bislang ungeklärten Rechtsfragen befassen.
In dem Vortrag sollen die sich in der Praxis in den verschiedenen Phasen des BEM stellenden Herausausforderungen und Fragen dargestellt sowie praxisorientierte Lösungen für den Arbeitgeber, dem die Initiative zur Durchführung des BEM obliegt, unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung aufgezeigt werden.
Dr. Alexander Bissels
ist Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei CMS Hasche Sigle. Er berät Unternehmen auf sämtlichen Gebieten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Dr. Bissels ist Autor zahlreicher Publikationen, u.a. Mitherausgeber eines Kommentars zum AÜG. Darüber hinaus hält er regelmäßig Vorträge zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen.
Termin: | Mittwoch, 19.10.2022 Zum Kalender hinzufügen! |
Location: | Hotel Pullman Cologne |
Anfahrt: | Eine Anfahrtsbeschreibung finden Sie hier. |
Parken: | Es stehen ausreichend kostenpflichtige Parkplätze direkt am Hotel und in nahegelegenen öffentlichen Parkhäusern zur Verfügung. |
Empfang: | ab 08:00 Uhr inkl. Frühstück |
Vorträge: | 09:00 Uhr - 16:45 Uhr |
Teilnahmegebühr: | - 319,00 € zzgl. MwSt. (379,61 € inkl. MwSt) |
Anmeldung: | Für eine Teilnahme melden Sie sich bitte über unser Online-Formular an. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist. |
Anmeldeschluss: | Donnerstag, 13.10.2022 |
Teilnahmebedingung: | Umbuchungen von einer von Amadeus FiRe angebotenen Veranstaltung auf eine andere sind grundsätzlich bis 7 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn möglich. Bitte beachten Sie, dass wir innerhalb eines Kalenderjahres nur zwei Umbuchungen pro Teilnehmer berücksichtigen können. Darüber hinausgehende Umbuchungsanfragen können leider nicht berücksichtigt werden.Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen und ist bis einschließlich 17.10.2022 kostenfrei möglich. Danach bzw. bei Nichterscheinen fällt die gesamte Tagungsgebühr an. Selbstverständlich akzeptieren wir ohne Zusatzkosten einen Ersatzteilnehmer. |
Rechtlicher Hinweis: | Bitte beachten Sie, dass diese Einladung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch Ihren Dienstherrn/Arbeitgeber ausgesprochen wird. Sollten die in Ihrem Hause geltenden Regularien eine Genehmigung erfordern, bitten wir Sie diese rechtzeitig einzuholen. |
Sie erhalten zu allen Themen umfassendes Informationsmaterial und eine Teilnahmebescheinigung nach §15 FAO über 6 Zeitstunden.
Während unserer Veranstaltungen machen wir regelmäßig Fotos, die wir teilweise auf unserer Homepage, in Newslettern, in Unternehmensbroschüren, Presseerzeugnissen o.Ä. veröffentlichen. Sollten Sie nicht wünschen, dass von Ihrer Person Fotos aufgenommen werden, geben Sie bitte dem Fotografen/der Fotografin einen entsprechenden Hinweis. Solange uns kein gegenteiliger Hinweis Ihrerseits vorliegt, gehen wir davon aus, dass Sie sich für die Dauer der Veranstaltung mit der Herstellung von Fotos oder Filmaufzeichnungen Ihrer Person einverstanden erklären. Das Einverständnis erstreckt sich dann auch auf die Abbildung und Vervielfältigung in der Presse, im Fernsehen, in Printmedien und im Internet für die Zwecke von Information und Werbung.