Umgang mit schwierigen Mitarbeitern: Performance-Management und Trennungsgespräche vorbereiten und rechtssicher durchführen
09:00 - 10:15 Uhr
Der Umgang mit schwierigen Mitarbeitern sorgt in vielen Unternehmen für Konflikte zwischen Führungskräften, Personalabteilung und Betriebsräten.
Wenn leistungsschwache Mitarbeiter oder Mitarbeiter, die rechtlich besonders gegen Kündigungen geschützt sind, die Zusammenarbeit verweigern und eine Verbesserung nicht erreicht werden kann, entsteht beim Arbeitgeber nicht selten der Trennungswunsch.
Rechtsanwalt Dr. Christian Bitsch stellt praxisnah die Fallstricke und Lösungen in der Vorbereitung und dem Umgang mit solchen Konfliktsituationen dar. Anhand konkreter Beispiele wird die Möglichkeit von Performance-Management-Programmen besprochen sowie die erfolgreiche Vorbereitung und Umsetzung von Trennungsgesprächen dargestellt.
Dr. Christian Bitsch
ist Rechtsanwalt und Partner in der auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei BLUEDEX PartG mbB.
Er berät und vertritt Großkonzerne, Mittelstand und öffentliche Hand in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Er ist insbesondere spezialisiert auf betriebsverfassungs- und mitbestimmungsrechtliche Fragestellungen, das Dienstvertragsrecht von Organmitgliedern und das Konzernarbeitsrecht. Darüber hinaus verfügt er über eine umfassende Expertise in Restrukturierungs- und Post-Transaktionsprojekten.
Aktuelles Arbeitsrecht 2022
10:30 - 11:45 Uhr
Neuerungen, Gesetzesänderungen und Gerichtsurteile im Arbeitsrecht haben auch im Jahr 2022 bedeutende Auswirkungen auf die unternehmerische Praxis in Deutschland.
Im Rahmen des 90-minütigen Vortrags wird Ihnen unser Experte Klaus Kuka ein Update zum aktuellen Arbeitsrecht geben. Dabei wird er auf die folgenden Themen eingehen:
Klaus Kuka
ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator. Er ist in seiner betrieblichen Praxis ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Klaus Kuka gehört zu den bekanntesten Referenten und führenden Arbeitsrechtlern in Deutschland. Er vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowohl in außergerichtlichen wie in gerichtlichen Angelegenheiten. Außerdem begleitet er die Betriebsparteien im Rahmen von Umstrukturierungsprozessen. Seit vielen Jahren ist er als Vortragsreferent erfolgreich tätig.
Corona im Arbeitsrecht - Aktuelles im Jahr 2022
12:00 - 13:15 Uhr
Die Corona-Pandemie hat in den vergangenen beiden Jahren auch im Arbeitsrecht für reichlich Furore gesorgt. So mussten sich Arbeitsgerichte vermehrt mit Fragen auseinandersetzen, die direkt oder auch indirekt mit Corona in Verbindung stehen.
Unser Referent beleuchtet in seinem Vortrag die aktuelle Rechtsprechung, darunter fallen unter anderem folgende Themenschwerpunkte:
Daniel Obst
ist Richter am Arbeitsgericht Mannheim und war zuvor im Justizministerium Baden-Württemberg als Beauftragter für den Bund tätig.
Des Weiteren arbeitet er als Richter am Kirchengericht für kollektives Arbeitsrecht in Stuttgart. Daniel Obst ist Mitglied im Bund Deutscher Arbeitsrichter, dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband und im Vorstand der Kanadisch-Deutschen Juristenvereinigung. Er ist außerdem Lehrbeauftragter für arbeitsrechtliche Fragen an der SRH Hochschule Heidelberg sowie an der Universität Heidelberg.
Mobile Working und Homeoffice nach Corona - was Arbeitgeber beachten müssen
14:00 - 15:15 Uhr
Das „New Normal“ seit Corona ist mit zahlreichen neuen Arbeitsmodellen und betrieblichen Veränderungen verbunden. Das „Homeoffice“ sowie das „mobile Arbeiten“ sind zwei Arbeitsformen, die von Mitarbeitern und Arbeitgebern gleichermaßen gewünscht werden. Die damit verbundenen Rechtsfolgen und Verantwortlichkeiten werden allerdings von vielen Arbeitgebern auch gefürchtet.
Unabhängig von den spezifischen Corona-Regelungen und neuen Plänen des Gesetzgebers stellen sich schon heute viele Fragen:
Diese und noch mehr Fragen werden wir gemeinsam mit Ihnen erörtern und praxisnahe Lösungswege aufzeigen sowie zielgerichtet diskutieren. Beim Mobile Working gilt: Gestaltung ist alles!
Dr. Barbara Reinhard
ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und gehört als Partnerin von KLIEMT. Arbeitsrecht zu den renommiertesten Experten im Arbeitsrecht. Zurzeit vertritt die Fachanwältin in- und ausländische Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts mit einem Schwerpunkt im kollektiven Recht. Zuvor war sie als Arbeitsrichterin an verschiedenen Arbeitsgerichten sowie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesarbeitsgericht und Bundesministerium für Arbeit und Soziales tätig. Sie ist Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der AG Arbeitsrecht des DAV, Mitautorin des Erfurter Kommentars und hält regelmäßig Vorträge zu arbeitsrechtlichen Themen.
Umgang mit schwierigen Arbeitnehmer/innen insbesondere in schwierigen (Corona)- Zeiten - rechtliche Handlungsoptionen der Arbeitgeberseite
15:30 - 16:45 Uhr
Einem Arbeitgeber stehen verschiedene Gestaltungsinstrumente zur Verfügung, um im Falle eines belasteten Arbeitsverhältnisses zu reagieren. Eine wichtige Rolle spielt dabei das Direktionsrecht des Arbeitgebers als sein „Königsrecht“.
Aurel Waldenfels, Richter am Arbeitsgericht Augsburg, wird aus seiner eigenen Praxis Beispiele nennen und die verschiedenen Optionen des Arbeitgebers beleuchten. Dabei wird er unter anderem folgende Themenschwerpunkte besprechen:
Aurel Waldenfels
ist Arbeitsrichter am Arbeitsgericht Augsburg (ständiger Vertreter des Direktors). Nach seinen beiden juristischen Examina trat er in den Staatsdienst ein und war unter anderem anderthalb Jahre stellvertretender Pressesprecher im Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. Seine Richterlaufbahn begann er im Jahr 2002 am Arbeitsgericht Nürnberg und wechselte im Jahr 2005 an das Arbeitsgericht München. In den Jahren 2011 bis 2012 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt tätig und dabei jeweils ein Jahr dem 2. und 10. Senat zugeordnet. Seit 2013 war er wieder am Arbeitsgericht München tätig und wurde von April bis Juli 2016 an das Landesarbeitsgericht München abgeordnet. Seit Anfang Mai 2017 ist er nun ständiger Vertreter des Direktors des Arbeitsgerichts Augsburg.
Termin: | Dienstag, 13.09.2022 Zum Kalender hinzufügen! |
Location: | Dorint Kongresshotel Mannheim |
Anfahrt: | Eine Anfahrtsbeschreibung finden Sie hier. |
Parken: | Im kostenpflichtigen Parkhaus stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung. |
Empfang: | ab 08:00 Uhr inkl. Frühstück |
Vorträge: | 09:00 Uhr - 16:45 Uhr |
Teilnahmegebühr: | - 319,00 € zzgl. MwSt. (379,61 € inkl. MwSt) |
Anmeldung: | Für eine Teilnahme melden Sie sich bitte über unser Online-Formular an. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist. |
Anmeldeschluss: | Mittwoch, 07.09.2022 |
Teilnahmebedingung: | Umbuchungen von einer von Amadeus FiRe angebotenen Veranstaltung auf eine andere sind grundsätzlich bis 7 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn möglich. Bitte beachten Sie, dass wir innerhalb eines Kalenderjahres nur zwei Umbuchungen pro Teilnehmer berücksichtigen können. Darüber hinausgehende Umbuchungsanfragen können leider nicht berücksichtigt werden.Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen und ist bis einschließlich 09.09.2022 kostenfrei möglich. Danach bzw. bei Nichterscheinen fällt die gesamte Tagungsgebühr an. Selbstverständlich akzeptieren wir ohne Zusatzkosten einen Ersatzteilnehmer. |
Rechtlicher Hinweis: | Bitte beachten Sie, dass diese Einladung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch Ihren Dienstherrn/Arbeitgeber ausgesprochen wird. Sollten die in Ihrem Hause geltenden Regularien eine Genehmigung erfordern, bitten wir Sie diese rechtzeitig einzuholen. |
Sie erhalten zu allen Themen umfassendes Informationsmaterial und eine Teilnahmebescheinigung nach §15 FAO über 6 Zeitstunden.
Während unserer Veranstaltungen machen wir regelmäßig Fotos, die wir teilweise auf unserer Homepage, in Newslettern, in Unternehmensbroschüren, Presseerzeugnissen o.Ä. veröffentlichen. Sollten Sie nicht wünschen, dass von Ihrer Person Fotos aufgenommen werden, geben Sie bitte dem Fotografen/der Fotografin einen entsprechenden Hinweis. Solange uns kein gegenteiliger Hinweis Ihrerseits vorliegt, gehen wir davon aus, dass Sie sich für die Dauer der Veranstaltung mit der Herstellung von Fotos oder Filmaufzeichnungen Ihrer Person einverstanden erklären. Das Einverständnis erstreckt sich dann auch auf die Abbildung und Vervielfältigung in der Presse, im Fernsehen, in Printmedien und im Internet für die Zwecke von Information und Werbung.