24. Juni 2020,
Arbeitsrecht
Mit dem „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ soll die Weiterbildung von Beschäftigten verbessert werden, um den Strukturwandel hin zu einer emissionsarmen und digitalen Wirtschaft zu bewältigen. Zudem wird mit dem Gesetz auf die derzeitigen Herausforderungen der Corona-Pandemie reagiert, indem die Digitalisierung vorerst beschleunigt wird. Welche Tipps Unternehmen in diesem Zusammenhang beachten sollten, haben unsere Fachautorinnen von CMS, Dr. Isabel Meyer-Michaelis und Maren Hoffmann, in einem Beitrag zusammengefasst.
Deutscher Bundestag beschließt Arbeit-von-morgen-Gesetz