04. Januar 2019,
Dr. Martin Lützeler -
Arbeitsrecht
Bei der dienstlichen Nutzung von Laptop, Smartphone, Tablet und Co. durch Arbeitnehmer in der Öffentlichkeit ist die Datensicherheit von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen besonders gefährdet. Vom indiskreten Blick auf den Bildschirm durch den Sitznachbarn bis hin zum gezielten Datendiebstahl von unbeaufsichtigten Geräten – sensible Daten können schnell in die Hände Unbefugter gelangen.
Unsere Fachautoren Dr. Martin Lützeler und Florian Scholz erläutern Ihnen in folgendem Beitrag, welche Pflichten Arbeitnehmer in diesem Zusammenhang haben und welche restlichen Sanktionen beim Verstoß gegen den Geheimnisschutz auf sie zukommen können.
Berufsrisiko: Leider geheim!