03. Juli 2018,
Dr. Michael Rein -
Arbeitsrecht
Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz soll die betriebliche Altersversorgung gestärkt und deren Verbreitung gefördert werden, um angesichts der sinkenden gesetzlichen Renten die finanzielle Absicherung der Arbeitnehmer im Ruhestand zu verbessern. Dass diese gesetzliche Zweckbindung ernst zu nehmen ist, hat das BAG in einem aktuellen Urteil nochmal klargestellt.
Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der mit seinem Arbeitgeber eine Entgeltumwandlungsvereinbarung abgeschlossen hatte. Nachdem der Kläger in eine finanzielle Schieflage geraten war, verlangte er die Auszahlung des Rückkaufwertes der Versicherung. Das BAG verneinte. Den kompletten Fall hat unser Fachautor Dr. Michael Rein in einem Beitrag für Sie zusammengefasst.
Wo betriebliche Altersversorgung draufsteht, ist auch Altersversorgung drin