Dr. Angela Emmert 

Partnerin Rechtsanwältin | Fachanwältin für Arbeitsrecht

CMS Hasche Sigle

Dr. Angela Emmert verfügt über umfassende Erfahrung bei der arbeitsrechtlichen Begleitung deutscher und internationaler Mandanten bei Restrukturierungen und der Ausgliederung von Geschäftsbereichen, Flexibilisierung des Personaleinsatzes, Umsetzung von Tarifwechsel, Harmonisierung von Arbeitsbedingungen sowie Entwicklung flexibler Vergütungssysteme und Arbeitszeitregelungen. Zu ihren Tätigkeitsfeldern gehören dabei u.a. die strategische Vorbereitung wie auch die Begleitung von Verhandlungen mit Gewerkschaften und Betriebsräten zu Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich, Personalabbau, Sozialplänen und Transferregelungen.

Sie begleitet nationale wie internationale Transaktionen in allen arbeitsrechtlichen Bereichen und übernimmt mit ihrem Team die arbeitsrechtliche Due Diligence sowie die Vertragsgestaltung im Hinblick auf die personalrelevanten Herausforderungen. Sie begleitet die Vorbereitung von Unternehmenskäufen – einschließlich Vendor- and Buyer Due Diligence – wie auch die Postmerger Integration.

Angela Emmert berät bei der Einführung und der Umsetzung von Compliance Systemen und deren fortlaufender Anpassung. Daneben berät sie zu Themen der Personalarbeit, einschließlich der Begründung und Beendigung von Dienstverträgen. Eine besondere Stärke von Angela Emmert liegt in dem tiefen Verständnis für das wirtschaftliche Umfeld ihrer Mandanten, insbesondere aus den Branchen Metall und Chemie, Hotel und Freizeit, Bau, Gesundheit und Pharma. Sie berät börsennotierte Unternehmen ebenso wie Unternehmen aus dem Mittelstand.

E-Mail: angela.emmert@cms-hs.com

Telefon: 0221 7716 295

Praxishinweise zum Arbeitskampf – Konkurrierende Gewerkschaften

Konkurrierende Gewerkschaften, Tarifkollisionen, Streikmaßnahmen mehrerer Gewerkschaften – leistet das Tarifeinheitsgesetz Abhilfe? 

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BAG: Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Verbot der Handynutzung am Arbeitsplatz.

Arbeitgeber können die private Nutzung von Handys im Betrieb ohne Zustimmung des Betriebsrats untersagen.

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Praxishinweise beim Arbeitskampf. Besonderheiten beim Haustarifvertrag.

Auch ein Haustarifvertrag kann Ziel von Arbeitskampfmaßnahmen sein und insbesondere durch einen Streik erzwungen werden.

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