Daniel Hennig

CMS Hasche Sigle

Daniel Hennig ist spezialisiert auf die Beratung von nationalen und internationalen Unternehmen aus verschiedenen Sektoren im Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Er hat zu zahlreichen komplexen Restrukturierungen und Outsourcings – auch grenzüberschreitend – beraten. Besondere Expertise weist Daniel Hennig im Tarifrecht auf.

Daniel Hennig ist ein erfahrener Berater zu den Themen Arbeit 4.0, New Work und digitaler Transformationen. Er berät u.a. zu der Einführung und gesetzeskonformen Umsetzung von mobilem Arbeiten, modernen Arbeitszeitmodellen, flexiblen Vergütungsmodellen und der Einführung von Software und IT-Tools mit datenschutzrechtlichen Implikationen.

Ein besonderer Schwerpunkt von Daniel Hennig ist die Beratung von nationalen und internationalen Bauunternehmen zu der Einführung, Umsetzung und fortlaufenden Anpassung von Compliance Systemen. Er berät Bauunternehmen u.a. zu den Themen Generalunternehmerhaftung, Arbeitnehmerentsendung und zu den Arbeitsbedingungen im Baugewerbe. In strafrechtlichen Ermittlungsverfahren koordiniert er die Strafverteidigung.

Daniel Hennig ist Mitglied des CMS Exzellenzclusters „Digitalisierung & Datenschutz“ und Dozent des Fachanwaltslehrgangs Arbeitsrecht (Tarifvertrag und Arbeitskampf) der Hagen Law School. Er hat einen Lehrauftrag an der Akademie der Hochschule Biberach im Masterstudiengang Unternehmensführung Bau und ist seit 2017 Referent der Bundesvereinigung mittelständischer Bauunternehmen. Daniel Hennig ist zudem Autor und (Mit-)Herausgeber zahlreicher bereichspezifischer Veröffentlichungen.

Daniel Hennig ist seit 2017 als Rechtsanwalt bei CMS tätig und Counsel seit 2023.

 

E-Mail: daniel.hennig@cms-hs.com

Telefon: 02217716295

 

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Kranhaus 1
Im Zollhafen 18
50678 Köln

Praxishinweise zum Arbeitskampf – Konkurrierende Gewerkschaften

Konkurrierende Gewerkschaften, Tarifkollisionen, Streikmaßnahmen mehrerer Gewerkschaften – leistet das Tarifeinheitsgesetz Abhilfe? 

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Praxishinweise beim Arbeitskampf. Besonderheiten beim Haustarifvertrag.

Auch ein Haustarifvertrag kann Ziel von Arbeitskampfmaßnahmen sein und insbesondere durch einen Streik erzwungen werden.

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