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Events - Amadeus Fire

15. Arbeitsrechtstag Mainz

08:00 - 08:50 UHR
Registrierung und Frühstück
09:00 - 10:15 UHR
Aktuelles Arbeitsrecht 2025
Gesetzesänderungen, neue Regelungen und aktuelle Gerichtsurteile im Arbeitsrecht beeinflussen die unternehmerische Praxis in Deutschland maßgeblich. In seinem Vortrag beleuchtet unser Experte Klaus Kuka die folgenden aktuellen Themen:

  • Zugang von Erklärungen, insbesondere nach Kündigungen
  • Erschütterung des Beweiswertes von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
  • Verdachtskündigung
  • Urlaubsabgeltung in Beendigungsverträgen
  • Problemkreise bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen innerhalb der Probezeit
  • Rechtsprechungskonkretisierung zum Annahmeverzug – böswilliges Unterlassen
  • Zielvereinbarung/Verhandlungspflicht
  • Rechtsfolgen unterbliebener unterbliebene Zielvorgaben

Klaus Kuka

Fachanwalt für Arbeitsrecht - Kuka Rechtsanwälte

ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator. Er ist in seiner betrieblichen Praxis ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Klaus Kuka gehört zu den bekanntesten Referenten und führenden Arbeitsrechtlern in Deutschland. Er vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowohl in außergerichtlichen wie in gerichtlichen Angelegenheiten. Außerdem begleitet er die Betriebsparteien im Rahmen von Umstrukturierungsprozessen. Seit vielen Jahren ist er als Vortragsreferent erfolgreich tätig.

10:15 - 10:30 UHR
Kaffee- und Teepause
10:30 - 11:45 UHR
Vortrag 2
Informationen folgen in Kürze.

Daniel Obst

Richter am Arbeitsgericht Mannheim-Heidelberg

ist Richter am Arbeitsgericht Mannheim-Heidelberg und war zuvor im Justizministerium Baden-Württemberg als Beauftragter für den Bund tätig.Des Weiteren arbeitet er als Richter am Kirchengericht für kollektives Arbeitsrecht in Stuttgart. Daniel Obst ist Mitglied im Bund Deutscher Arbeitsrichter, dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband und im Vorstand der Kanadisch-Deutschen Juristenvereinigung. Er ist außerdem Lehrbeauftragter für arbeitsrechtliche Fragen an der Universität Heidelberg sowie an der dualen Hochschule Baden-Württemberg.

11:45 - 12:00 UHR
Kaffee- und Teepause
12:00 - 13:15 UHR
Vortrag 3
Informationen folgen in Kürze.

Prof. Dr. Barbara Reinhard

Fachanwältin für Arbeitsrecht - KLIEMT. Arbeitsrecht

ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und gehört als Partnerin von KLIEMT. Arbeitsrecht zu den renommiertesten Experten im Arbeitsrecht. Zurzeit vertritt die Fachanwältin in- und ausländische Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts mit einem Schwerpunkt im kollektiven Recht. Zuvor war sie als Arbeitsrichterin an verschiedenen Arbeitsgerichten sowie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesarbeitsgericht und Bundesministerium für Arbeit und Soziales tätig. Sie ist Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der AG Arbeitsrecht des DAV, Mitautorin des Erfurter Kommentars und hält regelmäßig Vorträge zu arbeitsrechtlichen Themen.

13:15 - 14:00 UHR
Mittagspause
14:00 - 15:15 UHR
Update zum Betriebsverfassungsrecht - aktuelle Themen und neue Rechtsprechung
Die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ist in der Praxis nicht zuletzt mit Blick auf die bevorstehenden Neuwahlen im kommenden Jahr von großer Bedeutung. Voraussetzung für eine erfolgreiches Zusammenwirken und die Vermeidung unnötiger gerichtlicher Streitigkeiten ist die Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung und der aktuellen Gesetzeslage.

Frau Dr. Liebscher wird zu Rechten und Pflichten des Betriebsrats und zu aktuellen Mitbestimmungsthematiken anhand ihrer richterlichen Expertise und Erfahrung als Einigungsstellenvorsitzende unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vortragen.

Dr. Brigitta Liebscher

ist seit 1996 Richterin am Arbeitsgericht Köln. Vor Aufnahme ihrer Richtertätigkeit war sie als Rechtsanwältin in einer arbeitsrechtlich ausgerichteten Kanzlei tätig. Sie ist Mitautorin verschiedener Kommentare zum Arbeitsgerichtsgesetz und zum Kündigungsschutzrecht. Seit vielen Jahren ist sie als Dozentin in der Aus- und Fortbildung für Rechtsanwälte, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Betriebsräte und Personalleiter sowie als Einigungsstellenvorsitzende tätig.

15:15 - 15:30 UHR
Kaffee- und Teepause
15:30 - 16:45 UHR
Außerdienstliches Verhalten - ein Kündigungsgrund?
Genesungsfeindliches Verhalten, unbedachte Äußerungen in Chatgruppen oder übermäßiges Feiern mit Folgen für die Arbeitsleistung –Arbeitgeber erfahren über die Sozialen Medien immer wieder von außerdienstlichem Verhalten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welches oftmals zu arbeitsrechtlichen Streitigkeiten führt.
Doch wann liegt überhaupt ein arbeitsrechtlich relevanter Pflichtverstoß vor? Wie ist die Grenzziehung von Arbeit und Freizeit? Und wie kann der Arbeitgeber darauf rechtlich reagieren?

Aurel Waldenfels, Richter am Arbeitsgericht Augsburg, wird diese Problematik mit Fällen aus seiner eigenen Gerichtspraxis beleuchten und auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Thematik eingehen.

Aurel Waldenfels

Richter am Arbeitsgericht Augsburg

ist Arbeitsrichter am Arbeitsgericht Augsburg (ständiger Vertreter des Direktors). Nach seinen beiden juristischen Examina trat er in den Staatsdienst ein und war unter anderem anderthalb Jahre stellvertretender Pressesprecher im Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. Seine Richterlaufbahn begann er im Jahr 2002 am Arbeitsgericht Nürnberg und wechselte im Jahr 2005 an das Arbeitsgericht München. In den Jahren 2011 bis 2012 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt tätig und dabei jeweils ein Jahr dem 2. und 10. Senat zugeordnet. Seit 2013 war er wieder am Arbeitsgericht München tätig und wurde von April bis Juli 2016 an das Landesarbeitsgericht München abgeordnet. Seit Anfang Mai 2017 ist er nun ständiger Vertreter des Direktors des Arbeitsgerichts Augsburg.

Ansprechpartner

Lena
Markus

Teamleiterin Customer Engagement & Loyalty

Weitere Informationen

Teilnahmegebühr

399,00 € zzgl. MwSt. (474,81 € inkl. MwSt)
inkl. Verpflegung 
299,00 € zzgl. MwSt. (355,81 € inkl. MwSt)
Zugang zum Live-Stream

Anmeldung

Für eine Teilnahme melden Sie sich bitte über unser Online-Formular an. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

Anmeldeschluss

30.10.2025

Teilnahmebedingung

Umbuchungen von einer von Amadeus Fire angebotenen Veranstaltung auf eine andere sind grundsätzlich bis 7 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn möglich. Bitte beachten Sie, dass wir innerhalb eines Kalenderjahres nur zwei Umbuchungen pro Teilnehmer berücksichtigen können. Darüber hinausgehende Umbuchungsanfragen können leider nicht berücksichtigt werden. Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen und ist bis einschließlich 31.10.2025 kostenfrei möglich. Danach bzw. bei Nichterscheinen fällt die gesamte Tagungsgebühr an. Selbstverständlich akzeptieren wir ohne Zusatzkosten einen Ersatzteilnehmer.

Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, das Seminar bis fünf Werktage vorher abzusagen. Etwaig vom Teilnehmer bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren werden dem Teilnehmer dann zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche für den Teilnehmer bestehen nicht.

Rechtlicher Hinweis

Bitte beachten Sie, dass diese Einladung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch Ihren Dienstherrn/Arbeitgeber ausgesprochen wird. Sollten die in Ihrem Hause geltenden Regularien eine Genehmigung erfordern, bitten wir Sie diese rechtzeitig einzuholen.

Sie erhalten zu allen Themen umfassendes Informationsmaterial und eine Teilnahmebescheinigung nach §15 FAO über 6 Zeitstunden.

Während unserer Veranstaltungen machen wir regelmäßig Fotos, die wir teilweise auf unserer Homepage, in Newslettern, in Unternehmensbroschüren, Presseerzeugnissen o.Ä. veröffentlichen. Sollten Sie nicht wünschen, dass von Ihrer Person Fotos aufgenommen werden, geben Sie bitte dem Fotografen/der Fotografin einen entsprechenden Hinweis. Solange uns kein gegenteiliger Hinweis Ihrerseits vorliegt, gehen wir davon aus, dass Sie sich für die Dauer der Veranstaltung mit der Herstellung von Fotos oder Filmaufzeichnungen Ihrer Person einverstanden erklären. Das Einverständnis erstreckt sich dann auch auf die Abbildung und Vervielfältigung in der Presse, im Fernsehen, in Printmedien und im Internet für die Zwecke von Information und Werbung.

5. November 2025 - 8:00 UHR

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15. Arbeitsrechtstag Mainz

  • Hilton Mainz
  • Rheinstrasse 68
  • 55116 Mainz

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