10. Arbeitsrechtstag Köln
Registrierung und Frühstück
Workation, Mobiles Arbeiten, Globales Homeoffice - neue Formen der Entsendung?
Dr. Michael R. Fausel
Dr. Michael R. Fausels Expertise umfasst die Beratung von internationalen Konzernen, dem Mittelstand und der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit sämtlichen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen. Er ist insbesondere auf den internationalen Personaleinsatz (Arbeitnehmerentsendung, Arbeitnehmerüberlassung) sowie die arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung und die Durchführung von Restrukturierungsmaßnahmen spezialisiert. Dr. Fausel ist Referent auf zahlreichen Veranstaltungen von Fachverbänden zu Themen des Arbeits- und Entsendungsrechts und zudem Lehrbeauftragter der Hochschule Fresenius sowie zugleich Schiedsgutachter der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main im Arbeits- und Entsendungsrecht.
Kaffee- und Teepause
Aktuelles Arbeitsrecht 2024
- Kündigungsrelevanz von außerdienstlichem Verhalten
- Verwertungsverbote in Betriebsvereinbarung zum Datenschutz
- Neues zur Entgeltfortzahlung-Darlegungslast bei Fortsetzungserkrankungen/Erschütterungen des Beweiswertes von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
- Neues zum Annahmeverzug/Anrechnung anderweitigen Verdienstes bzw. böswilligen Unterlassen anderweitigen Erwerbs
- Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen
- Teilkündbarkeit von Homeoffice Vereinbarungen
- Sozialauswahl und Rentennähe bei der betriebsbedingten Kündigung
Klaus Kuka
ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator. Er ist in seiner betrieblichen Praxis ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Klaus Kuka gehört zu den bekanntesten Referenten und führenden Arbeitsrechtlern in Deutschland. Er vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowohl in außergerichtlichen wie in gerichtlichen Angelegenheiten. Außerdem begleitet er die Betriebsparteien im Rahmen von Umstrukturierungsprozessen. Seit vielen Jahren ist er als Vortragsreferent erfolgreich tätig.
Kaffee- und Teepause
Trennungsmanagement
Kira Falter
berät nationale und internationale Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Ihre wesentlichen Beratungsschwerpunkte sind sämtliche Fragestellungen zum rechtskonformen Einsatz von Fremdpersonal, d.h. die Abgrenzung von Werk-/Dienstverträgen zur (verdeckten/illegalen) Arbeitnehmerüberlassung sowie die Beauftragung von Freelancern. Zudem steht das Thema (flexible) Arbeitszeit im Fokus ihrer Beratung.Ihre Mandanten sind mittelständische und große Unternehmen, vorwiegend aus dem Bereich der Personaldienstleistung sowie der Transport- und Logistikbranche.Kira Falter ist seit 2013 Anwältin bei CMS und seit 2017 Fachanwältin für Arbeitsrecht. Anfang 2021 wurde sie zur Partnerin ernannt. Sie ist Mitglied des Exzellenzclusters Compliance.
Mittagspause
Umgang mit "DS-GVO-Hoppern" in der Unternehmenspraxis
- Wie kann man als Arbeitgeber hierauf reagieren?
- Wie gehen die Arbeitsgerichte damit um?
Dr. Anton Barrein
ist Rechtsanwalt im Bereich Arbeitsrecht bei der Kanzlei activelaw aus Hannover. Er berät in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, wobei der Schwerpunkt auf der HR-Beratung für mittelständische Unternehmen liegt. Hierbei liegt der Fokus seiner Tätigkeit auf der Beratung von Unternehmen, insbesondere auf allen Rechtsfragen des Themenkomplexes „New Work“. Weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit bildet die Prozessvertretung von Arbeitgebern vor den Arbeitsgerichten sowie der strategischen Beratung im Trennungsmanagement und Fremdpersonaleinsatz. Aktuelle Themen aus der arbeitsrechtlichen Praxis beleuchtet Anton Barrein in den arbeitsrechtlichen Fachzeitschriften.
Kaffee- und Teepause
Außerdienstliches Verhalten - ein Kündigungsgrund?
Aurel Waldenfels
ist Arbeitsrichter am Arbeitsgericht Augsburg (ständiger Vertreter des Direktors). Nach seinen beiden juristischen Examina trat er in den Staatsdienst ein und war unter anderem anderthalb Jahre stellvertretender Pressesprecher im Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. Seine Richterlaufbahn begann er im Jahr 2002 am Arbeitsgericht Nürnberg und wechselte im Jahr 2005 an das Arbeitsgericht München. In den Jahren 2011 bis 2012 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt tätig und dabei jeweils ein Jahr dem 2. und 10. Senat zugeordnet. Seit 2013 war er wieder am Arbeitsgericht München tätig und wurde von April bis Juli 2016 an das Landesarbeitsgericht München abgeordnet. Seit Anfang Mai 2017 ist er nun ständiger Vertreter des Direktors des Arbeitsgerichts Augsburg.
Ansprechpartner
Lena
Markus
- events@amadeus-fire.de
- 069 96876-670
- Mo.-Fr. 8:30 - 18:00
Weitere Informationen
Teilnahmegebühr
- 379,00 € zzgl. MwSt. (451,01 € inkl. MwSt)
inkl. Verpflegung
- 279,00 € zzgl. MwSt. (332,01 € inkl. MwSt)
Zugang zum Live-Stream
Anmeldung
Für eine Teilnahme melden Sie sich bitte über unser Online-Formular an. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.
Anmeldeschluss
24.10.2024
Teilnahmebedingung
Umbuchungen von einer von Amadeus FiRe angebotenen Veranstaltung auf eine andere sind grundsätzlich bis 7 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn möglich. Bitte beachten Sie, dass wir innerhalb eines Kalenderjahres nur zwei Umbuchungen pro Teilnehmer berücksichtigen können. Darüber hinausgehende Umbuchungsanfragen können leider nicht berücksichtigt werden.Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen und ist bis einschließlich 28.10.2024 kostenfrei möglich. Danach bzw. bei Nichterscheinen fällt die gesamte Tagungsgebühr an. Selbstverständlich akzeptieren wir ohne Zusatzkosten einen Ersatzteilnehmer.
Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, das Seminar bis fünf Werktage vorher abzusagen. Etwaig vom Teilnehmer bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren werden dem Teilnehmer dann zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche für den Teilnehmer bestehen nicht.
Rechtlicher Hinweis
Bitte beachten Sie, dass diese Einladung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch Ihren Dienstherrn/Arbeitgeber ausgesprochen wird. Sollten die in Ihrem Hause geltenden Regularien eine Genehmigung erfordern, bitten wir Sie diese rechtzeitig einzuholen.
Sie erhalten zu allen Themen umfassendes Informationsmaterial und eine Teilnahmebescheinigung nach §15 FAO über 6 Zeitstunden.
Während unserer Veranstaltungen machen wir regelmäßig Fotos, die wir teilweise auf unserer Homepage, in Newslettern, in Unternehmensbroschüren, Presseerzeugnissen o.Ä. veröffentlichen. Sollten Sie nicht wünschen, dass von Ihrer Person Fotos aufgenommen werden, geben Sie bitte dem Fotografen/der Fotografin einen entsprechenden Hinweis. Solange uns kein gegenteiliger Hinweis Ihrerseits vorliegt, gehen wir davon aus, dass Sie sich für die Dauer der Veranstaltung mit der Herstellung von Fotos oder Filmaufzeichnungen Ihrer Person einverstanden erklären. Das Einverständnis erstreckt sich dann auch auf die Abbildung und Vervielfältigung in der Presse, im Fernsehen, in Printmedien und im Internet für die Zwecke von Information und Werbung.