10. Arbeitsrechtstag Köln

08:00 - 08:50 UHR
Registrierung und Frühstück
09:00 - 10:15 UHR
Workation, Mobiles Arbeiten, Globales Homeoffice - neue Formen der Entsendung?
 Homeoffice und Mobiles Arbeiten sind in aller Munde. Es scheint geradezu alltäglich zu werden, dass aus Italien, Frankreich oder den USA gearbeitet wird - im Anschluss an einen Urlaub, währenddessen oder unabhängig davon.Hinsichtlich Employer Branding und Arbeitgeberattraktivität gilt das als modern und angesagt. Es wird, zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung, mehr und mehr zum Standard.Doch ist das aus rechtlicher Sicht auch so einfach? Sind nicht die Entsendungsvorgaben, der Mehrstaater-Status oder das Melderecht hohe Hürden für solche Tätigkeiten oder werden diese oftmals schlicht übersehen?Diese und weitere Fragen werden wir gemeinsam mit Ihnen erörtern, zielgerichtet diskutieren und praxisnahe Lösungswege aufzeigen.

Dr. Michael R. Fausel

Dr. Michael R. Fausels Expertise umfasst die Beratung von internationalen Konzernen, dem Mittelstand und der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit sämtlichen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen. Er ist insbesondere auf den internationalen Personaleinsatz (Arbeitnehmerentsendung, Arbeitnehmerüberlassung) sowie die arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung und die Durchführung von Restrukturierungsmaßnahmen spezialisiert. Dr. Fausel ist Referent auf zahlreichen Veranstaltungen von Fachverbänden zu Themen des Arbeits- und Entsendungsrechts und zudem Lehrbeauftragter der Hochschule Fresenius sowie zugleich Schiedsgutachter der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main im Arbeits- und Entsendungsrecht.

10:15 - 10:30 UHR
Kaffee- und Teepause
10:30 - 11:45 UHR
Aktuelles Arbeitsrecht 2024
Neuerungen, Gesetzesänderungen und Gerichtsurteile im Arbeitsrecht haben enorme Auswirkung auf die unternehmerische Praxis in Deutschland.Im Rahmen des Vortrags wird unser Experte Klaus Kuka die folgenden aktuellen Themen besprechen:
  • Kündigungsrelevanz von außerdienstlichem Verhalten
  • Verwertungsverbote in Betriebsvereinbarung zum Datenschutz
  • Neues zur Entgeltfortzahlung-Darlegungslast bei Fortsetzungserkrankungen/Erschütterungen des Beweiswertes von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
  • Neues zum Annahmeverzug/Anrechnung anderweitigen Verdienstes bzw. böswilligen Unterlassen anderweitigen Erwerbs
  • Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen
  • Teilkündbarkeit von Homeoffice Vereinbarungen
  • Sozialauswahl und Rentennähe bei der betriebsbedingten Kündigung

Klaus Kuka

Fachanwalt für Arbeitsrecht - Kuka Rechtsanwälte

ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator. Er ist in seiner betrieblichen Praxis ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Klaus Kuka gehört zu den bekanntesten Referenten und führenden Arbeitsrechtlern in Deutschland. Er vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowohl in außergerichtlichen wie in gerichtlichen Angelegenheiten. Außerdem begleitet er die Betriebsparteien im Rahmen von Umstrukturierungsprozessen. Seit vielen Jahren ist er als Vortragsreferent erfolgreich tätig.

11:45 - 12:00 UHR
Kaffee- und Teepause
12:00 - 13:15 UHR
Trennungsmanagement
Die Trennung von Mitarbeitenden stellt Unternehmen auf verschiedenen Ebenen vor große Herausforderungen. Wir wollen uns gemeinsam mit Ihnen die rechtlichen Hürden und „Fallen“ ansehen, die es hier zu beachten gilt. Dabei liegt der Fokus auf den Themen Aufhebungsvertrag, Trennung von „Low Performern“ sowie krankheitsbedingten Kündigungen.

Kira Falter

berät nationale und internationale Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Ihre wesentlichen Beratungsschwerpunkte sind sämtliche Fragestellungen zum rechtskonformen Einsatz von Fremdpersonal, d.h. die Abgrenzung von Werk-/Dienstverträgen zur (verdeckten/illegalen) Arbeitnehmerüberlassung sowie die Beauftragung von Freelancern. Zudem steht das Thema (flexible) Arbeitszeit im Fokus ihrer Beratung.Ihre Mandanten sind mittelständische und große Unternehmen, vorwiegend aus dem Bereich der Personaldienstleistung sowie der Transport- und Logistikbranche.Kira Falter ist seit 2013 Anwältin bei CMS und seit 2017 Fachanwältin für Arbeitsrecht. Anfang 2021 wurde sie zur Partnerin ernannt. Sie ist Mitglied des Exzellenzclusters Compliance.

13:15 - 14:00 UHR
Mittagspause
14:00 - 15:15 UHR
Umgang mit "DS-GVO-Hoppern" in der Unternehmenspraxis
DS-GVO-Hopper folgen schon begrifflich auf die eher bekannten AGG-Hopper, die es bei deutschen Arbeitsgerichten immer schwerer haben. Das Geschäftsmodell wandelt sich. Bewerber versuchen nunmehr gezielt Auskunftsansprüche über die verarbeiteten persönlichen Daten gemäß Art. 15 DS-GVO einzusetzen, um Unternehmen, die bei der Auskunftserteilung Fehler machen, mit Ansprüchen auf immateriellen Schadensersatz unter Druck zu setzen.
  • Wie kann man als Arbeitgeber hierauf reagieren?
  • Wie gehen die Arbeitsgerichte damit um?
Dr. Anton Barrein beleuchtet diese Problemstellungen aus dem Blickwinkel der anwaltlichen Prozessvertretung anhand aktueller Fallbeispiele.

Dr. Anton Barrein

ist Rechtsanwalt im Bereich Arbeitsrecht bei der Kanzlei activelaw aus Hannover. Er berät in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, wobei der Schwerpunkt auf der HR-Beratung für mittelständische Unternehmen liegt. Hierbei liegt der Fokus seiner Tätigkeit auf der Beratung von Unternehmen, insbesondere auf allen Rechtsfragen des Themenkomplexes „New Work“. Weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit bildet die Prozessvertretung von Arbeitgebern vor den Arbeitsgerichten sowie der strategischen Beratung im Trennungsmanagement und Fremdpersonaleinsatz. Aktuelle Themen aus der arbeitsrechtlichen Praxis beleuchtet Anton Barrein in den arbeitsrechtlichen Fachzeitschriften.

15:15 - 15:30 UHR
Kaffee- und Teepause
15:30 - 16:45 UHR
Außerdienstliches Verhalten - ein Kündigungsgrund?
Genesungsfeindliches Verhalten, unbedachte Äußerungen in Chatgruppen oder übermäßiges Feiern mit Folgen für die Arbeitsleistung –Arbeitgeber erfahren über die Sozialen Medien immer wieder von außerdienstlichem Verhalten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welches oftmals zu arbeitsrechtlichen Streitigkeiten führt.Doch wann liegt überhaupt ein arbeitsrechtlich relevanter Pflichtverstoß vor? Wie ist die Grenzziehung von Arbeit und Freizeit? Und wie kann der Arbeitgeber darauf rechtlich reagieren?Aurel Waldenfels, Richter am Arbeitsgericht Augsburg, wird diese Problematik mit Fällen aus seiner eigenen Gerichtspraxis beleuchten und auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Thematik eingehen.

Aurel Waldenfels

Richter am Arbeitsgericht Augsburg

ist Arbeitsrichter am Arbeitsgericht Augsburg (ständiger Vertreter des Direktors). Nach seinen beiden juristischen Examina trat er in den Staatsdienst ein und war unter anderem anderthalb Jahre stellvertretender Pressesprecher im Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. Seine Richterlaufbahn begann er im Jahr 2002 am Arbeitsgericht Nürnberg und wechselte im Jahr 2005 an das Arbeitsgericht München. In den Jahren 2011 bis 2012 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt tätig und dabei jeweils ein Jahr dem 2. und 10. Senat zugeordnet. Seit 2013 war er wieder am Arbeitsgericht München tätig und wurde von April bis Juli 2016 an das Landesarbeitsgericht München abgeordnet. Seit Anfang Mai 2017 ist er nun ständiger Vertreter des Direktors des Arbeitsgerichts Augsburg.

Ansprechpartner

Lena
Markus

Teamleiterin Customer Engagement & Loyalty

Weitere Informationen

Teilnahmegebühr

379,00 € zzgl. MwSt. (451,01 € inkl. MwSt)
inkl. Verpflegung 
279,00 € zzgl. MwSt. (332,01 € inkl. MwSt)
Zugang zum Live-Stream

Anmeldung

Für eine Teilnahme melden Sie sich bitte über unser Online-Formular an. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

Anmeldeschluss

24.10.2024

Teilnahmebedingung

Umbuchungen von einer von Amadeus FiRe angebotenen Veranstaltung auf eine andere sind grundsätzlich bis 7 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn möglich. Bitte beachten Sie, dass wir innerhalb eines Kalenderjahres nur zwei Umbuchungen pro Teilnehmer berücksichtigen können. Darüber hinausgehende Umbuchungsanfragen können leider nicht berücksichtigt werden.Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen und ist bis einschließlich 28.10.2024 kostenfrei möglich. Danach bzw. bei Nichterscheinen fällt die gesamte Tagungsgebühr an. Selbstverständlich akzeptieren wir ohne Zusatzkosten einen Ersatzteilnehmer.

Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, das Seminar bis fünf Werktage vorher abzusagen. Etwaig vom Teilnehmer bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren werden dem Teilnehmer dann zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche für den Teilnehmer bestehen nicht.

Rechtlicher Hinweis

Bitte beachten Sie, dass diese Einladung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch Ihren Dienstherrn/Arbeitgeber ausgesprochen wird. Sollten die in Ihrem Hause geltenden Regularien eine Genehmigung erfordern, bitten wir Sie diese rechtzeitig einzuholen.

Sie erhalten zu allen Themen umfassendes Informationsmaterial und eine Teilnahmebescheinigung nach §15 FAO über 6 Zeitstunden.

Während unserer Veranstaltungen machen wir regelmäßig Fotos, die wir teilweise auf unserer Homepage, in Newslettern, in Unternehmensbroschüren, Presseerzeugnissen o.Ä. veröffentlichen. Sollten Sie nicht wünschen, dass von Ihrer Person Fotos aufgenommen werden, geben Sie bitte dem Fotografen/der Fotografin einen entsprechenden Hinweis. Solange uns kein gegenteiliger Hinweis Ihrerseits vorliegt, gehen wir davon aus, dass Sie sich für die Dauer der Veranstaltung mit der Herstellung von Fotos oder Filmaufzeichnungen Ihrer Person einverstanden erklären. Das Einverständnis erstreckt sich dann auch auf die Abbildung und Vervielfältigung in der Presse, im Fernsehen, in Printmedien und im Internet für die Zwecke von Information und Werbung.

30. Oktober 2024 - 8:00 UHR

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10. Arbeitsrechtstag Köln

  • Hotel Pullman Cologne
  • Helenenstraße 14
  • 50667 Köln
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