10. Arbeitsrechtstag Stuttgart

08:00 - 08:50 UHR
Registrierung und Frühstück
09:00 - 10:15 UHR
Workation, Mobiles Arbeiten, Globales Homeoffice - neue Formen der Entsendung?
 Homeoffice und Mobiles Arbeiten sind in aller Munde. Es scheint geradezu alltäglich zu werden, dass aus Italien, Frankreich oder den USA gearbeitet wird - im Anschluss an einen Urlaub, währenddessen oder unabhängig davon.Hinsichtlich Employer Branding und Arbeitgeberattraktivität gilt das als modern und angesagt. Es wird, zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung, mehr und mehr zum Standard.Doch ist das aus rechtlicher Sicht auch so einfach? Sind nicht die Entsendungsvorgaben, der Mehrstaater-Status oder das Melderecht hohe Hürden für solche Tätigkeiten oder werden diese oftmals schlicht übersehen?Diese und weitere Fragen werden wir gemeinsam mit Ihnen erörtern, zielgerichtet diskutieren und praxisnahe Lösungswege aufzeigen.

Dr. Michael R. Fausel

Dr. Michael R. Fausels Expertise umfasst die Beratung von internationalen Konzernen, dem Mittelstand und der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit sämtlichen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen. Er ist insbesondere auf den internationalen Personaleinsatz (Arbeitnehmerentsendung, Arbeitnehmerüberlassung) sowie die arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung und die Durchführung von Restrukturierungsmaßnahmen spezialisiert. Dr. Fausel ist Referent auf zahlreichen Veranstaltungen von Fachverbänden zu Themen des Arbeits- und Entsendungsrechts und zudem Lehrbeauftragter der Hochschule Fresenius sowie zugleich Schiedsgutachter der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main im Arbeits- und Entsendungsrecht.

10:15 - 10:30 UHR
Kaffee- und Teepause
10:30 - 11:45 UHR
Aktuelles Arbeitsrecht 2024
Neuerungen, Gesetzesänderungen und Gerichtsurteile im Arbeitsrecht haben enorme Auswirkung auf die unternehmerische Praxis in Deutschland.Im Rahmen des Vortrags wird unser Experte Klaus Kuka die folgenden aktuellen Themen besprechen:
  • Kündigungsrelevanz von außerdienstlichem Verhalten
  • Verwertungsverbote in Betriebsvereinbarung zum Datenschutz
  • Neues zur Entgeltfortzahlung-Darlegungslast bei Fortsetzungserkrankungen/Erschütterungen des Beweiswertes von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
  • Neues zum Annahmeverzug/Anrechnung anderweitigen Verdienstes bzw. böswilligen Unterlassen anderweitigen Erwerbs
  • Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen
  • Teilkündbarkeit von Homeoffice Vereinbarungen
  • Sozialauswahl und Rentennähe bei der betriebsbedingten Kündigung

Klaus Kuka

Fachanwalt für Arbeitsrecht - Kuka Rechtsanwälte

ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator. Er ist in seiner betrieblichen Praxis ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Klaus Kuka gehört zu den bekanntesten Referenten und führenden Arbeitsrechtlern in Deutschland. Er vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowohl in außergerichtlichen wie in gerichtlichen Angelegenheiten. Außerdem begleitet er die Betriebsparteien im Rahmen von Umstrukturierungsprozessen. Seit vielen Jahren ist er als Vortragsreferent erfolgreich tätig.

11:45 - 12:00 UHR
Kaffee- und Teepause
12:00 - 13:15 UHR
Trennungsmanagement
Die Trennung von Mitarbeitenden stellt Unternehmen auf verschiedenen Ebenen vor große Herausforderungen. Wir wollen uns gemeinsam mit Ihnen die rechtlichen Hürden und „Fallen“ ansehen, die es hier zu beachten gilt. Dabei liegt der Fokus auf den Themen Aufhebungsvertrag, Trennung von „Low Performern“ sowie krankheitsbedingten Kündigungen.

Dr. Nina Hartmann

berät nationale und internationale Unternehmen in allen Angelegenheiten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Ihr Fokus liegt dabei auf der Begleitung von Unternehmensrestrukturierungen, Unternehmenstransaktionen und anderen Transformationsprozessen (z.B. Einführung agiler Arbeitsstrukturen).Zusätzlich berät Nina Hartmann Unternehmen beispielsweise bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen (Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge), der Auflösung von Arbeitsverhältnissen oder der Vorbereitung und Begleitung von Verhandlungen mit Gewerkschaften und Betriebsräten. Zudem vertritt sie Unternehmen vor Zivil-, Arbeits-, aber auch Sozialgerichten und Behörden. Nina Hartmann betreut nationale und internationale Konzerne gleichermaßen wie mittelständische Unternehmen und Finanzinvestoren.2006 kam Nina Hartmann zu CMS, seit 2014 ist sie Partnerin. Nina Hartmann referiert und veröffentlicht regelmäßig zu ausgewählten arbeitsrechtlichen Themen. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit ist sie seit 2020 als Personalleiterin des Standorts München tätig und hat auch in dieser Rolle zahlreiche arbeitsrechtliche Berührungspunkte.

13:15 - 14:00 UHR
Mittagspause
14:00 - 15:15 UHR
Abmahnung - Gründe, Fristen und Beispiele aus dem Arbeitsalltag
Das Wirtschaftslexikon definiert arbeitsrechtliche Abmahnungen als "förmlicher Ausdruck der Missbilligung wegen Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten durch den Arbeitgeber, verbunden mit dem Hinweis auf arbeitsrechtliche Konsequenzen, insbesondere Kündigung im Wiederholungsfall“. Was sich genau dahinter verbirgt, verrät Ihnen unser Referent. In seinem Vortrag beleuchtet er anhand aktueller BAG Rechtsprechung alles, was man zur Abmahnung wissen sollte. Gründe, Fristen und Beispiele sowie Forminformationen werden praxisnah dargestellt.

Daniel Obst

Richter am Arbeitsgericht Mannheim-Heidelberg

ist Richter am Arbeitsgericht Mannheim-Heidelberg und war zuvor im Justizministerium Baden-Württemberg als Beauftragter für den Bund tätig.Des Weiteren arbeitet er als Richter am Kirchengericht für kollektives Arbeitsrecht in Stuttgart. Daniel Obst ist Mitglied im Bund Deutscher Arbeitsrichter, dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband und im Vorstand der Kanadisch-Deutschen Juristenvereinigung. Er ist außerdem Lehrbeauftragter für arbeitsrechtliche Fragen an der Universität Heidelberg sowie an der dualen Hochschule Baden-Württemberg.

15:15 - 15:30 UHR
Kaffee- und Teepause
15:30 - 16:45 UHR
Außerdienstliches Verhalten - ein Kündigungsgrund?
Genesungsfeindliches Verhalten, unbedachte Äußerungen in Chatgruppen oder übermäßiges Feiern mit Folgen für die Arbeitsleistung –Arbeitgeber erfahren über die Sozialen Medien immer wieder von außerdienstlichem Verhalten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, welches oftmals zu arbeitsrechtlichen Streitigkeiten führt.Doch wann liegt überhaupt ein arbeitsrechtlich relevanter Pflichtverstoß vor? Wie ist die Grenzziehung von Arbeit und Freizeit? Und wie kann der Arbeitgeber darauf rechtlich reagieren?Aurel Waldenfels, Richter am Arbeitsgericht Augsburg, wird diese Problematik mit Fällen aus seiner eigenen Gerichtspraxis beleuchten und auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Thematik eingehen.

Aurel Waldenfels

Richter am Arbeitsgericht Augsburg

ist Arbeitsrichter am Arbeitsgericht Augsburg (ständiger Vertreter des Direktors). Nach seinen beiden juristischen Examina trat er in den Staatsdienst ein und war unter anderem anderthalb Jahre stellvertretender Pressesprecher im Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. Seine Richterlaufbahn begann er im Jahr 2002 am Arbeitsgericht Nürnberg und wechselte im Jahr 2005 an das Arbeitsgericht München. In den Jahren 2011 bis 2012 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt tätig und dabei jeweils ein Jahr dem 2. und 10. Senat zugeordnet. Seit 2013 war er wieder am Arbeitsgericht München tätig und wurde von April bis Juli 2016 an das Landesarbeitsgericht München abgeordnet. Seit Anfang Mai 2017 ist er nun ständiger Vertreter des Direktors des Arbeitsgerichts Augsburg.

Ansprechpartner

Lena
Markus

Teamleiterin Customer Engagement & Loyalty

Weitere Informationen

Teilnahmegebühr

379,00 € zzgl. MwSt. (451,01 € inkl. MwSt)
inkl. Verpflegung 
279,00 € zzgl. MwSt. (332,01 € inkl. MwSt)
Zugang zum Live-Stream

Anmeldung

Für eine Teilnahme melden Sie sich bitte über unser Online-Formular an. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

Anmeldeschluss

02.10.2024

Teilnahmebedingung

Umbuchungen von einer von Amadeus FiRe angebotenen Veranstaltung auf eine andere sind grundsätzlich bis 7 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn möglich. Bitte beachten Sie, dass wir innerhalb eines Kalenderjahres nur zwei Umbuchungen pro Teilnehmer berücksichtigen können. Darüber hinausgehende Umbuchungsanfragen können leider nicht berücksichtigt werden.Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen und ist bis einschließlich 03.10.2024 kostenfrei möglich. Danach bzw. bei Nichterscheinen fällt die gesamte Tagungsgebühr an. Selbstverständlich akzeptieren wir ohne Zusatzkosten einen Ersatzteilnehmer.

Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, das Seminar bis fünf Werktage vorher abzusagen. Etwaig vom Teilnehmer bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren werden dem Teilnehmer dann zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche für den Teilnehmer bestehen nicht.

Rechtlicher Hinweis

Bitte beachten Sie, dass diese Einladung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch Ihren Dienstherrn/Arbeitgeber ausgesprochen wird. Sollten die in Ihrem Hause geltenden Regularien eine Genehmigung erfordern, bitten wir Sie diese rechtzeitig einzuholen.

Sie erhalten zu allen Themen umfassendes Informationsmaterial und eine Teilnahmebescheinigung nach §15 FAO über 6 Zeitstunden.

Während unserer Veranstaltungen machen wir regelmäßig Fotos, die wir teilweise auf unserer Homepage, in Newslettern, in Unternehmensbroschüren, Presseerzeugnissen o.Ä. veröffentlichen. Sollten Sie nicht wünschen, dass von Ihrer Person Fotos aufgenommen werden, geben Sie bitte dem Fotografen/der Fotografin einen entsprechenden Hinweis. Solange uns kein gegenteiliger Hinweis Ihrerseits vorliegt, gehen wir davon aus, dass Sie sich für die Dauer der Veranstaltung mit der Herstellung von Fotos oder Filmaufzeichnungen Ihrer Person einverstanden erklären. Das Einverständnis erstreckt sich dann auch auf die Abbildung und Vervielfältigung in der Presse, im Fernsehen, in Printmedien und im Internet für die Zwecke von Information und Werbung.

8. Oktober 2024 - 8:00 UHR

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10. Arbeitsrechtstag Stuttgart

  • Mövenpick Hotel Stuttgart Airport & Messe
  • Flughafenstraße 50
  • 70629 Stuttgart
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