13. Arbeitsrechtstag Düsseldorf

08:00 - 08:50 UHR
Registrierung und Frühstück
09:00 - 10:15 UHR
Abmahnung - Gründe, Fristen und Beispiele aus dem Arbeitsalltag
Das Wirtschaftslexikon definiert arbeitsrechtliche Abmahnungen als "förmlicher Ausdruck der Missbilligung wegen Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten durch den Arbeitgeber, verbunden mit dem Hinweis auf arbeitsrechtliche Konsequenzen, insbesondere Kündigung im Wiederholungsfall“. Was sich genau dahinter verbirgt, verrät Ihnen unser Referent. In seinem Vortrag beleuchtet er anhand aktueller BAG Rechtsprechung alles, was man zur Abmahnung wissen sollte. Gründe, Fristen und Beispiele sowie Forminformationen werden praxisnah dargestellt.

Daniel Obst

Richter am Arbeitsgericht Mannheim-Heidelberg

ist Richter am Arbeitsgericht Mannheim-Heidelberg und war zuvor im Justizministerium Baden-Württemberg als Beauftragter für den Bund tätig.Des Weiteren arbeitet er als Richter am Kirchengericht für kollektives Arbeitsrecht in Stuttgart. Daniel Obst ist Mitglied im Bund Deutscher Arbeitsrichter, dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband und im Vorstand der Kanadisch-Deutschen Juristenvereinigung. Er ist außerdem Lehrbeauftragter für arbeitsrechtliche Fragen an der Universität Heidelberg sowie an der dualen Hochschule Baden-Württemberg.

10:15 - 10:30 UHR
Kaffee- und Teepause
10:30 - 11:45 UHR
Aktuelles Arbeitsrecht 2024
Neuerungen, Gesetzesänderungen und Gerichtsurteile im Arbeitsrecht haben enorme Auswirkung auf die unternehmerische Praxis in Deutschland.Im Rahmen des Vortrags wird unser Experte Klaus Kuka die folgenden aktuellen Themen besprechen:
  • Kündigungsrelevanz von außerdienstlichem Verhalten
  • Verwertungsverbote in Betriebsvereinbarung zum Datenschutz
  • Neues zur Entgeltfortzahlung-Darlegungslast bei Fortsetzungserkrankungen/Erschütterungen des Beweiswertes von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
  • Neues zum Annahmeverzug/Anrechnung anderweitigen Verdienstes bzw. böswilligen Unterlassen anderweitigen Erwerbs
  • Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen
  • Teilkündbarkeit von Homeoffice Vereinbarungen
  • Sozialauswahl und Rentennähe bei der betriebsbedingten Kündigung

Klaus Kuka

Fachanwalt für Arbeitsrecht - Kuka Rechtsanwälte

ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator. Er ist in seiner betrieblichen Praxis ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Klaus Kuka gehört zu den bekanntesten Referenten und führenden Arbeitsrechtlern in Deutschland. Er vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowohl in außergerichtlichen wie in gerichtlichen Angelegenheiten. Außerdem begleitet er die Betriebsparteien im Rahmen von Umstrukturierungsprozessen. Seit vielen Jahren ist er als Vortragsreferent erfolgreich tätig.

11:45 - 12:00 UHR
Kaffee- und Teepause
12:00 - 13:15 UHR
Trennungsmanagement
Die Trennung von Mitarbeitenden stellt Unternehmen auf verschiedenen Ebenen vor große Herausforderungen. Wir wollen uns gemeinsam mit Ihnen die rechtlichen Hürden und „Fallen“ ansehen, die es hier zu beachten gilt. Dabei liegt der Fokus auf den Themen Aufhebungsvertrag, Trennung von „Low Performern“ sowie krankheitsbedingten Kündigungen.

Kira Falter

berät nationale und internationale Unternehmen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Ihre wesentlichen Beratungsschwerpunkte sind sämtliche Fragestellungen zum rechtskonformen Einsatz von Fremdpersonal, d.h. die Abgrenzung von Werk-/Dienstverträgen zur (verdeckten/illegalen) Arbeitnehmerüberlassung sowie die Beauftragung von Freelancern. Zudem steht das Thema (flexible) Arbeitszeit im Fokus ihrer Beratung.Ihre Mandanten sind mittelständische und große Unternehmen, vorwiegend aus dem Bereich der Personaldienstleistung sowie der Transport- und Logistikbranche.Kira Falter ist seit 2013 Anwältin bei CMS und seit 2017 Fachanwältin für Arbeitsrecht. Anfang 2021 wurde sie zur Partnerin ernannt. Sie ist Mitglied des Exzellenzclusters Compliance.

Julia Prokop

berät nationale und internationale Unternehmen in allen Angelegenheiten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Dabei liegt der Schwerpunkt ihrer Beratungspraxis in der Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen, der Beratung von Unternehmen zu den Themen mobiles Arbeiten, Homeoffice und (flexible) Arbeitszeit sowie der Beratung von Führungskräften.Julia Prokop ist Initiatorin des CMS-Podcasts „Einfach Arbeitsrecht“, in dem kurz und kompakt die wichtigsten Fragen rund um das Arbeitsrecht beantwortet werden.

13:15 - 14:00 UHR
Mittagspause
14:00 - 15:15 UHR
Schutz von Unternehmens-Knowhow durch nachvertragliche Wettbewerbsverbote
Unternehmen sind aufgrund des Fachkräftemangels und weltweiter Konkurrenz mehr denn je darauf angewiesen, wertvolles technisches Wissen sowie Kunden- und Lieferantendaten gegen die Nutzung durch Dritte sowie den Wettbewerb zu schützen.

Nachvertragliche Wettbewerbsverbote mit Schlüsselmitarbeitern und Knowhow-Trägern sind eine Möglichkeit, einem ungewünschten Abfluss von Unternehmenswissen vorzubeugen.

In der Praxis ist die Mehrzahl derartiger Vereinbarungen jedoch unwirksam oder nur sehr schwer durchzusetzen, so dass Unternehmen nicht hinreichend gegen die fortgesetzte Nutzung wertvoller Daten durch ehemalige Mitarbeiter sowie Mitglieder der Geschäftsleitung geschützt sind.

Unsere Referentin erläutert unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung, was bei der Vereinbarung nachvertraglicher Wettbewerbsverbote zu beachten ist und zeigt alternative effektive Schutzmechanismen für Unternehmen auf.

Prof. Dr. Barbara Reinhard

Fachanwältin für Arbeitsrecht - KLIEMT. Arbeitsrecht

ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und gehört als Partnerin von KLIEMT. Arbeitsrecht zu den renommiertesten Experten im Arbeitsrecht. Zurzeit vertritt die Fachanwältin in- und ausländische Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts mit einem Schwerpunkt im kollektiven Recht. Zuvor war sie als Arbeitsrichterin an verschiedenen Arbeitsgerichten sowie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesarbeitsgericht und Bundesministerium für Arbeit und Soziales tätig. Sie ist Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der AG Arbeitsrecht des DAV, Mitautorin des Erfurter Kommentars und hält regelmäßig Vorträge zu arbeitsrechtlichen Themen.

15:15 - 15:30 UHR
Kaffee- und Teepause
15:30 - 16:45 UHR
Gefahr erkannt, Gefahr gebannt: 10 typische Arbeitgeber-Fallen im Arbeitsgerichtsprozess
Immer wieder tappen Arbeitgeber vor Gericht in vermeidbare Fallen und die Urteile gehen dann zu ihren Lasten. Im Arbeitsgerichtsprozess ist es wichtig, dem Gericht ausreichend konkreten Sachvortrag zu liefern. So muss zum Beispiel in einem Kündigungsrechtsstreit klar herausgearbeitet werden, warum im konkreten Fall die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für die Arbeitgeberseite unzumutbar erscheint.

Zudem ist es wichtig, dass in den jeweiligen Situationen taktisch richtig reagiert wird – insbesondere bei Abfindungsverhandlungen in Kündigungsrechtsstreitigkeiten. Aurel Waldenfels, Richter am Arbeitsgericht, gibt hierzu Einblicke und Tipps aus seiner gerichtlichen Praxis.

Aurel Waldenfels

Richter am Arbeitsgericht Augsburg

ist Arbeitsrichter am Arbeitsgericht Augsburg (ständiger Vertreter des Direktors). Nach seinen beiden juristischen Examina trat er in den Staatsdienst ein und war unter anderem anderthalb Jahre stellvertretender Pressesprecher im Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. Seine Richterlaufbahn begann er im Jahr 2002 am Arbeitsgericht Nürnberg und wechselte im Jahr 2005 an das Arbeitsgericht München. In den Jahren 2011 bis 2012 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt tätig und dabei jeweils ein Jahr dem 2. und 10. Senat zugeordnet. Seit 2013 war er wieder am Arbeitsgericht München tätig und wurde von April bis Juli 2016 an das Landesarbeitsgericht München abgeordnet. Seit Anfang Mai 2017 ist er nun ständiger Vertreter des Direktors des Arbeitsgerichts Augsburg.

Ansprechpartner

Lena
Markus

Teamleiterin Customer Engagement & Loyalty

Weitere Informationen

Teilnahmegebühr

379,00 € zzgl. MwSt. (451,01 € inkl. MwSt)
inkl. Verpflegung 
279,00 € zzgl. MwSt. (332,01 € inkl. MwSt)
Zugang zum Live-Stream

Anmeldung

Für eine Teilnahme melden Sie sich bitte über unser Online-Formular an. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

Anmeldeschluss

31.05.2024

Teilnahmebedingung

Umbuchungen von einer von Amadeus FiRe angebotenen Veranstaltung auf eine andere sind grundsätzlich bis 7 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn möglich. Bitte beachten Sie, dass wir innerhalb eines Kalenderjahres nur zwei Umbuchungen pro Teilnehmer berücksichtigen können. Darüber hinausgehende Umbuchungsanfragen können leider nicht berücksichtigt werden.Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen und ist bis einschließlich 04.06.2024 kostenfrei möglich. Danach bzw. bei Nichterscheinen fällt die gesamte Tagungsgebühr an. Selbstverständlich akzeptieren wir ohne Zusatzkosten einen Ersatzteilnehmer.

Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, das Seminar bis fünf Werktage vorher abzusagen. Etwaig vom Teilnehmer bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren werden dem Teilnehmer dann zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche für den Teilnehmer bestehen nicht.

Rechtlicher Hinweis

Bitte beachten Sie, dass diese Einladung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch Ihren Dienstherrn/Arbeitgeber ausgesprochen wird. Sollten die in Ihrem Hause geltenden Regularien eine Genehmigung erfordern, bitten wir Sie diese rechtzeitig einzuholen.

Sie erhalten zu allen Themen umfassendes Informationsmaterial und eine Teilnahmebescheinigung nach §15 FAO über 6 Zeitstunden.

Während unserer Veranstaltungen machen wir regelmäßig Fotos, die wir teilweise auf unserer Homepage, in Newslettern, in Unternehmensbroschüren, Presseerzeugnissen o.Ä. veröffentlichen. Sollten Sie nicht wünschen, dass von Ihrer Person Fotos aufgenommen werden, geben Sie bitte dem Fotografen/der Fotografin einen entsprechenden Hinweis. Solange uns kein gegenteiliger Hinweis Ihrerseits vorliegt, gehen wir davon aus, dass Sie sich für die Dauer der Veranstaltung mit der Herstellung von Fotos oder Filmaufzeichnungen Ihrer Person einverstanden erklären. Das Einverständnis erstreckt sich dann auch auf die Abbildung und Vervielfältigung in der Presse, im Fernsehen, in Printmedien und im Internet für die Zwecke von Information und Werbung.

6. Juni 2024 - 8:00 UHR

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13. Arbeitsrechtstag Düsseldorf

  • Van der Valk Hotel Düsseldorf
  • Am Hülserhof 57
  • 40472 Düsseldorf
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