12. Arbeitsrechtstag Hannover

08:00 - 08:50 UHR
Registrierung und Frühstück
09:00 - 10:15 UHR
Aktuelles Vergütungsrecht für die betriebliche Praxis 2024
In der betrieblichen Praxis stellen sich tagtäglich Fragen zur Vergütung im Arbeitsverhältnis. Das Bundesarbeitsgericht hat etliche Leitplanken des Vergütungsrechts neu justiert, u. a. zum Annahmeverzug (Lohn ohne Arbeit), zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, zur Vergütung von Mehrarbeit und zu Sonderzahlungen. Der Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachen Wilhelm Mestwerdt gibt ein Update der aktuellen Rechtsprechung und bespricht die Anwendung auf die betriebliche Praxis.

Wilhelm Mestwerdt

Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen

begann 1991 seine Karriere als Arbeitsrichter in der niedersächsischen Arbeitsgerichtsbarkeit. Er war Direktor des Arbeitsgerichts Nienburg und Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Niedersachsen. Im Jahr 2009 wurde er als Richter an das Bundesarbeitsgericht in Erfurt berufen, seit Mitte Mai 2014 ist er Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen. Im Januar 2023 wurde er vom Niedersächsischen Landtag zum Präsidenten des Staatsgerichtshofs des Landes Niedersachsens gewählt.

10:15 - 10:30 UHR
Kaffee- und Teepause
10:30 - 11:45 UHR
Aktuelles Arbeitsrecht 2024
Neuerungen, Gesetzesänderungen und Gerichtsurteile im Arbeitsrecht haben enorme Auswirkung auf die unternehmerische Praxis in Deutschland.Im Rahmen des Vortrags wird unser Experte Klaus Kuka die folgenden aktuellen Themen besprechen:
  • Kündigungsrelevanz von außerdienstlichem Verhalten
  • Verwertungsverbote in Betriebsvereinbarung zum Datenschutz
  • Neues zur Entgeltfortzahlung-Darlegungslast bei Fortsetzungserkrankungen/Erschütterungen des Beweiswertes von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
  • Neues zum Annahmeverzug/Anrechnung anderweitigen Verdienstes bzw. böswilligen Unterlassen anderweitigen Erwerbs
  • Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen
  • Teilkündbarkeit von Homeoffice Vereinbarungen
  • Sozialauswahl und Rentennähe bei der betriebsbedingten Kündigung

Klaus Kuka

Fachanwalt für Arbeitsrecht - Kuka Rechtsanwälte

ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator. Er ist in seiner betrieblichen Praxis ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Klaus Kuka gehört zu den bekanntesten Referenten und führenden Arbeitsrechtlern in Deutschland. Er vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowohl in außergerichtlichen wie in gerichtlichen Angelegenheiten. Außerdem begleitet er die Betriebsparteien im Rahmen von Umstrukturierungsprozessen. Seit vielen Jahren ist er als Vortragsreferent erfolgreich tätig.

11:45 - 12:00 UHR
Kaffee- und Teepause
12:00 - 13:15 UHR
Abmahnung - Gründe, Fristen und Beispiele aus dem Arbeitsalltag
Das Wirtschaftslexikon definiert arbeitsrechtliche Abmahnungen als "förmlicher Ausdruck der Missbilligung wegen Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten durch den Arbeitgeber, verbunden mit dem Hinweis auf arbeitsrechtliche Konsequenzen, insbesondere Kündigung im Wiederholungsfall“. Was sich genau dahinter verbirgt, verrät Ihnen unser Referent. In seinem Vortrag beleuchtet er anhand aktueller BAG Rechtsprechung alles, was man zur Abmahnung wissen sollte. Gründe, Fristen und Beispiele sowie Forminformationen werden praxisnah dargestellt.

Daniel Obst

Richter am Arbeitsgericht Mannheim-Heidelberg

ist Richter am Arbeitsgericht Mannheim-Heidelberg und war zuvor im Justizministerium Baden-Württemberg als Beauftragter für den Bund tätig.Des Weiteren arbeitet er als Richter am Kirchengericht für kollektives Arbeitsrecht in Stuttgart. Daniel Obst ist Mitglied im Bund Deutscher Arbeitsrichter, dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband und im Vorstand der Kanadisch-Deutschen Juristenvereinigung. Er ist außerdem Lehrbeauftragter für arbeitsrechtliche Fragen an der Universität Heidelberg sowie an der dualen Hochschule Baden-Württemberg.

13:15 - 14:00 UHR
Mittagspause
14:00 - 15:15 UHR
Digitalisierung im Unternehmen
 Fast alle Unternehmen nutzen Software für das Human Capital Management („HCM“), um zentrale – oder gar alle – Personalprozesse vom Bewerbermanagement bis zum Austrittsgespräch, technisch zu unterstützen, zu vereinheitlichen und zu beschleunigen. Belegschaft und Betriebsräte teilen die Begeisterung der Unternehmen für HCM oft nur bedingt, was in der Praxis zu Schwierigkeiten im Einführungsprozess und in der anschließenden Verwendung führt. Insofern gilt es zu überlegen, wie diese Hürden überwunden und kollektive Mitbestimmung sowie individualverträgliche Umsetzung rechtskonform, praxisgerecht und erfolgreich umgesetzt werden können. In dem Vortrag gehen wir auf die folgenden Themen näher ein:
  • Rechtliche Aspekte bei der Einführung und Verwendung von Collaboration Plattformen (Workday, G-Suite, MS 365 etc.)
  • Herausforderung arbeitsrechtlicher Datenschutz
  • Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
  • Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten
  • Best Practice: Digitalisierungsprojekte

Dr. Anne-Kathrin Bertke

ist seit 2013 als Anwältin für Arbeitsrecht tätig - seit Oktober 2022 als Principal Counsel bei KLIEMT.Arbeitsrecht. Frau Dr. Bertke berät zu allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit bilden die Beratung bei komplexen Umstrukturierungen und Unternehmenstransaktionen, auch in der Insolvenz, bei inländischen und grenzüberschreitenden Umwandlungen sowie auf dem Gebiet der Unternehmensmitbestimmung. Darüber hinaus berät sie Unternehmen und Führungskräfte bei Vorstands- und Geschäftsführerangelegenheiten und vertritt Mandanten in Gerichtsverfahren vor Zivil- und Arbeitsgerichten.

15:15 - 15:30 UHR
Kaffee- und Teepause
15:30 - 16:45 UHR
Gefahr erkannt, Gefahr gebannt: 10 typische Arbeitgeber-Fallen im Arbeitsgerichtsprozess
Immer wieder tappen Arbeitgeber vor Gericht in vermeidbare Fallen und die Urteile gehen dann zu ihren Lasten. Im Arbeitsgerichtsprozess ist es wichtig, dem Gericht ausreichend konkreten Sachvortrag zu liefern. So muss zum Beispiel in einem Kündigungsrechtsstreit klar herausgearbeitet werden, warum im konkreten Fall die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für die Arbeitgeberseite unzumutbar erscheint.Zudem ist es wichtig, dass in den jeweiligen Situationen taktisch richtig reagiert wird – insbesondere bei Abfindungsverhandlungen in Kündigungsrechtsstreitigkeiten. Aurel Waldenfels, Richter am Arbeitsgericht, gibt hierzu Einblicke und Tipps aus seiner gerichtlichen Praxis.

Aurel Waldenfels

Richter am Arbeitsgericht Augsburg

ist Arbeitsrichter am Arbeitsgericht Augsburg (ständiger Vertreter des Direktors). Nach seinen beiden juristischen Examina trat er in den Staatsdienst ein und war unter anderem anderthalb Jahre stellvertretender Pressesprecher im Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. Seine Richterlaufbahn begann er im Jahr 2002 am Arbeitsgericht Nürnberg und wechselte im Jahr 2005 an das Arbeitsgericht München. In den Jahren 2011 bis 2012 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt tätig und dabei jeweils ein Jahr dem 2. und 10. Senat zugeordnet. Seit 2013 war er wieder am Arbeitsgericht München tätig und wurde von April bis Juli 2016 an das Landesarbeitsgericht München abgeordnet. Seit Anfang Mai 2017 ist er nun ständiger Vertreter des Direktors des Arbeitsgerichts Augsburg.

Ansprechpartner

Lena
Markus

Teamleiterin Customer Engagement & Loyalty

Weitere Informationen

Teilnahmegebühr

379,00 € zzgl. MwSt. (451,01 € inkl. MwSt)
inkl. Verpflegung 
279,00 € zzgl. MwSt. (332,01 € inkl. MwSt)
Zugang zum Live-Stream

Anmeldung

Für eine Teilnahme melden Sie sich bitte über unser Online-Formular an. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

Anmeldeschluss

10.04.2024

Teilnahmebedingung

Umbuchungen von einer von Amadeus FiRe angebotenen Veranstaltung auf eine andere sind grundsätzlich bis 7 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn möglich. Bitte beachten Sie, dass wir innerhalb eines Kalenderjahres nur zwei Umbuchungen pro Teilnehmer berücksichtigen können. Darüber hinausgehende Umbuchungsanfragen können leider nicht berücksichtigt werden.Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen und ist bis einschließlich 12.04.2024 kostenfrei möglich. Danach bzw. bei Nichterscheinen fällt die gesamte Tagungsgebühr an. Selbstverständlich akzeptieren wir ohne Zusatzkosten einen Ersatzteilnehmer.

Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, das Seminar bis fünf Werktage vorher abzusagen. Etwaig vom Teilnehmer bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren werden dem Teilnehmer dann zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche für den Teilnehmer bestehen nicht.

Rechtlicher Hinweis

Bitte beachten Sie, dass diese Einladung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch Ihren Dienstherrn/Arbeitgeber ausgesprochen wird. Sollten die in Ihrem Hause geltenden Regularien eine Genehmigung erfordern, bitten wir Sie diese rechtzeitig einzuholen.

Sie erhalten zu allen Themen umfassendes Informationsmaterial und eine Teilnahmebescheinigung nach §15 FAO über 6 Zeitstunden.

Während unserer Veranstaltungen machen wir regelmäßig Fotos, die wir teilweise auf unserer Homepage, in Newslettern, in Unternehmensbroschüren, Presseerzeugnissen o.Ä. veröffentlichen. Sollten Sie nicht wünschen, dass von Ihrer Person Fotos aufgenommen werden, geben Sie bitte dem Fotografen/der Fotografin einen entsprechenden Hinweis. Solange uns kein gegenteiliger Hinweis Ihrerseits vorliegt, gehen wir davon aus, dass Sie sich für die Dauer der Veranstaltung mit der Herstellung von Fotos oder Filmaufzeichnungen Ihrer Person einverstanden erklären. Das Einverständnis erstreckt sich dann auch auf die Abbildung und Vervielfältigung in der Presse, im Fernsehen, in Printmedien und im Internet für die Zwecke von Information und Werbung.

16. April 2024 - 8:00 UHR

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12. Arbeitsrechtstag Hannover

  • Designhotel + Congress Centrum Wienecke XI.
  • Hildesheimer Straße 380
  • 30519 Hannover
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