12. Arbeitsrechtstag Hannover
Registrierung und Frühstück
Aktuelles Vergütungsrecht für die betriebliche Praxis 2024
Wilhelm Mestwerdt
begann 1991 seine Karriere als Arbeitsrichter in der niedersächsischen Arbeitsgerichtsbarkeit. Er war Direktor des Arbeitsgerichts Nienburg und Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Niedersachsen. Im Jahr 2009 wurde er als Richter an das Bundesarbeitsgericht in Erfurt berufen, seit Mitte Mai 2014 ist er Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen. Im Januar 2023 wurde er vom Niedersächsischen Landtag zum Präsidenten des Staatsgerichtshofs des Landes Niedersachsens gewählt.
Kaffee- und Teepause
Aktuelles Arbeitsrecht 2024
- Kündigungsrelevanz von außerdienstlichem Verhalten
- Verwertungsverbote in Betriebsvereinbarung zum Datenschutz
- Neues zur Entgeltfortzahlung-Darlegungslast bei Fortsetzungserkrankungen/Erschütterungen des Beweiswertes von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
- Neues zum Annahmeverzug/Anrechnung anderweitigen Verdienstes bzw. böswilligen Unterlassen anderweitigen Erwerbs
- Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen
- Teilkündbarkeit von Homeoffice Vereinbarungen
- Sozialauswahl und Rentennähe bei der betriebsbedingten Kündigung
Klaus Kuka
ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator. Er ist in seiner betrieblichen Praxis ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Klaus Kuka gehört zu den bekanntesten Referenten und führenden Arbeitsrechtlern in Deutschland. Er vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowohl in außergerichtlichen wie in gerichtlichen Angelegenheiten. Außerdem begleitet er die Betriebsparteien im Rahmen von Umstrukturierungsprozessen. Seit vielen Jahren ist er als Vortragsreferent erfolgreich tätig.
Kaffee- und Teepause
Abmahnung - Gründe, Fristen und Beispiele aus dem Arbeitsalltag
Daniel Obst
ist Richter am Arbeitsgericht Mannheim-Heidelberg und war zuvor im Justizministerium Baden-Württemberg als Beauftragter für den Bund tätig.Des Weiteren arbeitet er als Richter am Kirchengericht für kollektives Arbeitsrecht in Stuttgart. Daniel Obst ist Mitglied im Bund Deutscher Arbeitsrichter, dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband und im Vorstand der Kanadisch-Deutschen Juristenvereinigung. Er ist außerdem Lehrbeauftragter für arbeitsrechtliche Fragen an der Universität Heidelberg sowie an der dualen Hochschule Baden-Württemberg.
Mittagspause
Digitalisierung im Unternehmen
- Rechtliche Aspekte bei der Einführung und Verwendung von Collaboration Plattformen (Workday, G-Suite, MS 365 etc.)
- Herausforderung arbeitsrechtlicher Datenschutz
- Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
- Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten
- Best Practice: Digitalisierungsprojekte
Dr. Anne-Kathrin Bertke
ist seit 2013 als Anwältin für Arbeitsrecht tätig - seit Oktober 2022 als Principal Counsel bei KLIEMT.Arbeitsrecht. Frau Dr. Bertke berät zu allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit bilden die Beratung bei komplexen Umstrukturierungen und Unternehmenstransaktionen, auch in der Insolvenz, bei inländischen und grenzüberschreitenden Umwandlungen sowie auf dem Gebiet der Unternehmensmitbestimmung. Darüber hinaus berät sie Unternehmen und Führungskräfte bei Vorstands- und Geschäftsführerangelegenheiten und vertritt Mandanten in Gerichtsverfahren vor Zivil- und Arbeitsgerichten.
Kaffee- und Teepause
Gefahr erkannt, Gefahr gebannt: 10 typische Arbeitgeber-Fallen im Arbeitsgerichtsprozess
Aurel Waldenfels
ist Arbeitsrichter am Arbeitsgericht Augsburg (ständiger Vertreter des Direktors). Nach seinen beiden juristischen Examina trat er in den Staatsdienst ein und war unter anderem anderthalb Jahre stellvertretender Pressesprecher im Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. Seine Richterlaufbahn begann er im Jahr 2002 am Arbeitsgericht Nürnberg und wechselte im Jahr 2005 an das Arbeitsgericht München. In den Jahren 2011 bis 2012 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt tätig und dabei jeweils ein Jahr dem 2. und 10. Senat zugeordnet. Seit 2013 war er wieder am Arbeitsgericht München tätig und wurde von April bis Juli 2016 an das Landesarbeitsgericht München abgeordnet. Seit Anfang Mai 2017 ist er nun ständiger Vertreter des Direktors des Arbeitsgerichts Augsburg.
Ansprechpartner
Lena
Markus
- events@amadeus-fire.de
- 069 96876-670
- Mo.-Fr. 8:30 - 18:00
Weitere Informationen
Teilnahmegebühr
- 379,00 € zzgl. MwSt. (451,01 € inkl. MwSt)
inkl. Verpflegung
- 279,00 € zzgl. MwSt. (332,01 € inkl. MwSt)
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Anmeldung
Für eine Teilnahme melden Sie sich bitte über unser Online-Formular an. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.
Anmeldeschluss
10.04.2024
Teilnahmebedingung
Umbuchungen von einer von Amadeus FiRe angebotenen Veranstaltung auf eine andere sind grundsätzlich bis 7 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn möglich. Bitte beachten Sie, dass wir innerhalb eines Kalenderjahres nur zwei Umbuchungen pro Teilnehmer berücksichtigen können. Darüber hinausgehende Umbuchungsanfragen können leider nicht berücksichtigt werden.Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen und ist bis einschließlich 12.04.2024 kostenfrei möglich. Danach bzw. bei Nichterscheinen fällt die gesamte Tagungsgebühr an. Selbstverständlich akzeptieren wir ohne Zusatzkosten einen Ersatzteilnehmer.
Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, das Seminar bis fünf Werktage vorher abzusagen. Etwaig vom Teilnehmer bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren werden dem Teilnehmer dann zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche für den Teilnehmer bestehen nicht.
Rechtlicher Hinweis
Bitte beachten Sie, dass diese Einladung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch Ihren Dienstherrn/Arbeitgeber ausgesprochen wird. Sollten die in Ihrem Hause geltenden Regularien eine Genehmigung erfordern, bitten wir Sie diese rechtzeitig einzuholen.
Sie erhalten zu allen Themen umfassendes Informationsmaterial und eine Teilnahmebescheinigung nach §15 FAO über 6 Zeitstunden.
Während unserer Veranstaltungen machen wir regelmäßig Fotos, die wir teilweise auf unserer Homepage, in Newslettern, in Unternehmensbroschüren, Presseerzeugnissen o.Ä. veröffentlichen. Sollten Sie nicht wünschen, dass von Ihrer Person Fotos aufgenommen werden, geben Sie bitte dem Fotografen/der Fotografin einen entsprechenden Hinweis. Solange uns kein gegenteiliger Hinweis Ihrerseits vorliegt, gehen wir davon aus, dass Sie sich für die Dauer der Veranstaltung mit der Herstellung von Fotos oder Filmaufzeichnungen Ihrer Person einverstanden erklären. Das Einverständnis erstreckt sich dann auch auf die Abbildung und Vervielfältigung in der Presse, im Fernsehen, in Printmedien und im Internet für die Zwecke von Information und Werbung.