Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise - Verlosung

Die Amadeus Fire AG bietet für Teilnehmer an der Befragung zur Mitarbeiterzufriedenheit eine Verlosung an. Die Teilnahme an dieser Verlosung richtet sich nach den folgenden Teilnahmebedingungen.

1. Gewinnspiel und Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist die Amadeus Fire AG, Hanauer Landstraße 160, 60314 Frankfurt am Main (nachfolgend „Veranstalter“).
 

2. Teilnahme

  1. Teilnahmeberechtigt ist jeder Mitarbeiter ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland, der eine Einladung zur Beteiligung an der Mitarbeiterumfrage des Veranstalters erhalten hat. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind alle natürlichen Personen die keine Mitarbeiter des Veranstalters sind.
  2. Die Teilnahme an der Verlosung ist ausschließlich vom 15.12.2022 bis zum 15.01.2023 möglich.
  3. Die Teilnahme an der Verlosung setzt eine Datenverarbeitung voraus. Der Teilnehmer stellt daher dem Veranstalter im Falle eines Gewinns als Gegenleistung die Verwendung seiner personenbezogenen Daten gemäß der Ziff. 7.2.2. und 7.3.2. zur Verfügung.
  4. Unzutreffende oder unvollständige Angaben führen dazu, dass eine Teilnahme an der Verlosung nicht möglich ist. Für verspätete oder unvollständige Eingänge übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
  5. Mit der Teilnahme an der Verlosung erklärt sich der Teilnehmende mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

 

3. Durchführung und Abwicklung

  1. Der Gewinn wird durch Losverfahren unter allen gültigen Teilnehmern ermittelt.
  2. Der Gewinner wird per E-Mail benachrichtigt; er hat den Erhalt der Gewinnbenachrichtigung und die Inanspruchnahme des Gewinns innerhalb von zwei Wochen ab der Benachrichtigung per E-Mail an marketing@amadeus-fire.de zu bestätigen. Bleibt diese Bestätigung aus oder nimmt der Gewinner den Gewinn nach Fristsetzung nicht in Empfang, behält es sich der Veranstalter vor, den Gewinn unter den  anderen Teilnehmern zu verlosen.
  3. Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden und ist nicht übertragbar. Auch ein Tausch ist ausgeschlossen. Darüber hinaus ist der Gewinn weder auszahlbar, d.h. auch nicht in alternativen Sachwerten, noch ergänz- oder änderbar. Sollte der Gewinn, gleich aus welchem Grund, nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält der Veranstalter sich das Recht vor, einen gleichwertigen Ersatzpreis zu vergeben.

 

4. Ausschluss der Teilnahme

  1. Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen.
  2. Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulationen Vorteile verschaffen, etwa durch Sammel- oder Mehrfachteilnahmen. Dies liegt vor, wenn zum Beispiel automatische Skripte, Hackertools, Trojaner oder Viren eingesetzt werden, oder wenn ein Teilnehmer sich durch andere unerlaubte Mittel einen Vorteil verschafft. Des Weiteren können unwahre Personenangaben, sowie der Einsatz von „Fake-Profilen“ zum Ausschluss führen. Gegebenenfalls können in solchen Fällen Gewinne auch noch nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert werden.

 

5. Vorzeitige Beendigung bzw. Abbruch des Gewinnspiels

Der Veranstalter ist berechtigt, die Verlosung vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für den Veranstalter unzumutbar machen. Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- und Software, die außerhalb des Machtbereichs des Veranstalters liegen, sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung der Verlosung stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf der Verlosung.

 

6. Rechteeinräumung

Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter mit der Teilnahme an der Verlosung für den Gewinnfall

  1. das einfache, zeitlich, räumlich unbeschränkte, unwiderrufliche, unentgeltliche, übertragbare und unterlizenzierbare Recht ein, die im Rahmen der Gewinnübergabe angefertigten Lichtbildnisse Dritten zugänglich zu machen, zu vervielfältigen, zu verwerten, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben und Dritten zur zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzung zu überlassen.
  2. das unentgeltliche Recht ein, in der Außendarstellung des Veranstalters mit seinen vollen Namen in Verbindung mit der Gewinnübergabe genannt zu werden.

 

7. Datenschutzhinweise

Der Veranstalter erhebt und nutzt die personenbezogenen Daten der Teilnehmer ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen. Detaillierte Angaben zur Verarbeitung bei der Website-Nutzung sind unter https://www.amadeus-fire.de/datenschutz/ zu finden.

7.1 Verantwortliche Stelle

Amadeus Fire AG, Hanauer Landstraße 160, 60314 Frankfurt am Main, E-Mail: info@amadeus-fire.de. Selbstverständlich können Sie auch jederzeit unteren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@amadeus-fire.de erreichen.

7.2 Beschreibung und Umfang der Daten 

  1. Teilnahme an der Verlosung: Wenn Sie an der Verlosung teilnehmen, werden außerdem folgende personenbezogene Daten durch den Veranstalter erhoben:
  • Vor- und Nachname
  • Ihre E-Mailadresse.

Dazu kann der Teilnehmer auf freiwilliger Basis die Amadeus Fire Niederlassung angeben, in welcher er beschäftigt ist.

2. Veröffentlichung bei der Gewinnübergabe: Im Gewinnfall, werden im Rahmen der Übergabe in der jeweiligen Niederlassung Lichtbilder des Gewinners angefertigt und auf folgenden Social Media Kanälen: Xing, LinkedIn, Facebook, Instagram, Twitter, Kununu und Google My Business, sowie im Intra- und Extranet des Veranstalters, unter der Nennung des Namens des Gewinners, veröffentlicht.

7.3 Zweck und Rechtsgrundlage

  1. Teilnahme an der Verlosung: Die Daten werden vom Veranstalter zur Ermittlung des Gewinners, Prüfung der Einhaltung der Teilnahmebedingung und Übersendung des Gewinnes verwendet. Die Datenverarbeitung beruht dementsprechend auf Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.
  2. Veröffentlichung bei der Gewinnübergabe: Die Daten stellt der Teilnehmer für Eigenwerbungszwecke des Veranstalters als Gegenleistung für seinen Gewinn gemäß Pkt. 2.3. bereit. Die Datenverarbeitung beruht daher auf Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.

7.4 Datenlöschung und Speicherdauer

Die Daten der Teilnehmer werden gelöscht, sobald die Verlosung beendet ist und die Daten nicht mehr erforderlich sind, um den Gewinner zu informieren oder weil mit Rückfragen zum Gewinnspiel zu rechnen ist. Grundsätzlich werden die Daten der Teilnehmer spätestens 60 Tage nach Ende des Gewinnspiels gelöscht, sofern keine gesetzlichen Vorgaben entgegenstehen, die eine längere Aufbewahrung der Daten erforderlich machen, bspw. Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO), die bis zu 10 Jahre betragen können. Daten der Gewinner können länger einbehalten werden, um z.B. Rückfragen zu den Gewinnen zu beantworten oder die Gewinnleistungen zu erfüllen; in diesem Fall richtet sich die Aufbewahrungsdauer nach der Art des Gewinns und beträgt z.B. bei Sachen oder Leistungen bis zu drei Jahre, um z.B. Gewährleistungsfälle bearbeiten zu können.

7.5 Betroffenenrechte

Jeder Teilnehmer hat stets das Recht auf:

  • Auskunft gem. Art. 15 DSGVO.
  • Berichtigung gem. Art. 16 DSGVO.
  • Löschung gem. Art. 17 DSGVO.
  • Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO.
  • Datenübertragbarkeit, wenn Sie uns die Daten auf der Grundlage
    • einer Einwilligung oder
    • aufgrund eines mit Ihnen abgeschlossenen Vertrages zur Verfügung gestellt haben
    • oder die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.- Widerspruch nach Art. 21 DSGVO, wenn der Veranstalter die Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO stützt.
  • Widerspruch nach Art. 21 DSGVO, wenn der Veranstalter die Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO stützt.
  • Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde gem. Art. 77 DSGVO.

Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter https://www.amadeus-fire.de/datenschutz/ zu finden.

 

8. Haftung des Veranstalters

Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und –begrenzungen: 

  1. Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
  2. Weiter tritt eine Veranstalterhaftung für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Verlosung überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen, ein. Der Haftungsumfang beschränkt sich für den Veranstalter in einem solchen Fall jedoch bloß auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  3. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als den vorstehend benannten Pflichten.
  4. Die bezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  5. Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung des Veranstalters gilt ebenso für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder dessen Arbeitnehmern.
  6. Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Ziehung der Gewinner und die etwaige Beurteilung der eingereichten Teilnahmen ausgeschlossen