Angaben zum "Jährlichen Dokument" nach § 10 WpPG (Wertpapierprospektgesetz)
Mit dem am 01. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetz (WpPG) hat der Gesetzgeber neue Veröffentlichungspflichten für börsennotierte Aktiengesellschaften eingeführt. In einem "Jährlichen Dokument" werden künftig in Form einer Auflistung die Informationen zusammengefasst, die dem Publikum aufgrund bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften innerhalb des abgelaufenen Geschäftsjahres zur Verfügung gestellt wurden.
Nachfolgend finden Sie die Links zu den jährlichen Dokumenten 2007, 2006 und 2005:
Jährliches Dokument 2008
Jährliches Dokument 2007
Jährliches Dokument 2006
Jährliches Dokument 2005
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